Start-Up- &
Jung-Gründer-Beratung
Beratungsfelder/Kompetenzen
Der Kanzlei Mareck liegen Start-Ups sehr am Herzen. Schließlich wurde die Kanzlei Mareck auch erst im Jahr 2017 gegründet. Start-Ups erhalten daher Rechtsberatung zu Gründungen, bei Online-Projekten, bei der Entwicklung einer App und anderen Tools unter allen rechtlichen Aspekten.
Kompetenzen
Rechtliche Voraussetzungen für die Erstellung von Webseiten und Apps (z.B. Erstellung von lmpressum, Datenschutzhinweis, Cookie-Banner, AGB, Widerruf)
Datenschutzrecht (z.B. Umsetzung der DS-GVO, Newsletter-Problematik Auskunftsrechte, lnformationspflichten, Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, Einwilligungen der Kunden, Referenzen)
Social Media-Recht (z.B. Urheberrechte an Bildern und Videos, Abbildung von Personen, Einbindung von Videos, Rechte an eigenen Fotos und Videos, lnfluencer und Werbung, Gewinnspiele, Wettbewerbe, Haftung für Links, Sharing & Embedding, erlaubtes Marketing auf sozialen Netzwerken und Messenger-Diensten)
Recht des Online-Handels (z.B. rechtlicher sicherer Aufbau und Betrieb eines Online-Shops, AGB, Widerruf, Werbung per Post per Mail oder auf über soziale Dienste nach dem UWG, rechtliche Voraussetzungen zum Betrieb eines Online-Newsletters und/oder Blog)
Namens- und Markenrechte (z.B. Anmeldung einer Marke, Schutz des Firmennamens und des Produkts (Was tun, wenn es den Namen schon gibt? Welche Recherchemöglichkeit existieren?)
Arbeitsrecht (z.B. geringfügige Beschäftigung, Arbeitsverträge, Befristung, Kündigungsrecht, Abfindung)
Allgemeine Gründungsfragen von Start-Up's
Veröffentlichungen von Heike Mareck
Falschzitate in sozialen Medien
Falschzitate in sozialen MedienFacebook muss 10.000 EUR an Politikerin Künast zahlen Am Landgericht (LG) Frankfurt am Main sorgt ein Urteil (08.04.2022, Az. 2-03 O 188/21) für Aufruhr. Hintergrund ist ein Falschzitat der Grünen-Politikerin Renate Künast, welches viral...
Beschäftigtendatenschutz – Der Tod und der Datenschutz
Was gilt nach der DSGVO hinsichtlich personenbezogener Daten verstorbener Mitarbeiter?
Diese Frage stelltn sich häufig, wenn z.B. ein Arbeitnehmer unerwartet verstirbt und Dritte um Auskunft über den Verstorbenen bitten.
Die geschäftliche E-Mail-Signatur
Eine rechtlich sichere E-Mail-Signatur hinzubekommen, ist gar nicht so leicht: Entweder fehlen wichtige Angaben oder es sind falsche enthalten. Hier einige Tipps, die Sie bei der Erstellung Ihrer geschäftlichen E-Mail-Signatur beachten sollten.
Nehmen Sie Kontakt auf
Sie können uns über das Kontaktformular erreichen, gern auch telefonisch unter 0231 / 77 62 890 oder per E-Mail unter info@kanzlei-mareck.de .
Alle Angaben sind freiwillig. Ihre Einwilligung in die Erhebung personenbezogener Daten ist jederzeit widerruflich (per E-Mail an info@kanzlei-mareck.de oder an die im Impressum angegebenen Kontaktdaten). Die Datenerhebung und Nutzung erfolgt entsprechend unserer Datenschutzhinweise.