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Wie sich Unternehmen auf die Entgelttransparenzrichtlinie vorbereiten: Tipps, Hinweise, Fahrplan

3. April 2025 | 15:00 - 16:30

Am 6. Juni 2023 ist die europäische Entgelttransparenzrichtlinie (EU/2023/970) in Kraft getreten, die in Deutschland bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden muss. Das klingt erst einmal nach viel Zeit, die Arbeitgeber haben, um sich auf die neuen Regelungen vorzubereiten. Tatsächlich ist der Zeitraum aber angesichts der notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen kurz.

Inhalte u.a.
• Welche Rechte haben Stellenbewerber in Zukunft? Welche Informationen müssen vom Unternehmen im Bewerbungsprozess mitgeteilt werden und welche Fragen darf ein Unternehmen im Bewerbungsprozess nicht stellen?
• Welche Informations- und Auskunftsrechte haben Arbeitnehmer in Bezug auf ihr individuelles Einkommen und das von Arbeitnehmern, die gleichwertige Arbeit leisten?
• Welche Anforderungen gelten in Zukunft für die Entgeltsysteme im Unternehmen? Welche Kriterien müssen und welche Kriterien können bei dem Entgeltsystem berücksichtigt werden? Welche Beteiligungsrechte hat der Betriebsrat in diesem Zusammenhang?
• Welche allgemeinen Berichtspflichten haben Unternehmen?
• Welche Schwellenwerte gelten für welche Unternehmen? Welche Regelungen finden Anwendung?
• Welche Sanktionen drohen bei einer Verletzung?

Zielgruppe: Alle Arbeitgeber:innen, Geschäftsführer:innen, Personalverantwortliche
Termin: Donnerstag, 03.04.2025
Dauer: 15.00 – 16.30 Uhr (inkl. Pause und Getränke)
Ort: Kanzlei Mareck, Am Gemeindehaus 4, 44225 Dortmund
Kosten: 120,00 EUR zzgl. MwSt.*

*Alle Preise zzgl. Mehrwertsteuer. Die maximale Teilnahmezahl liegt bei 15 Personen. Die Mindestteilnehmerzahl bei 6 Personen. Sie erhalten die Seminarunterlagen sowie weiterführende Dokumente im Seminar bereitgestellt. Ebenfalls wird ein Teilnahmezertifikat im Nachhinein ausgestellt, welches als Nachweis zum Erhalt der Fachkunde dient.

Anmeldung per E-Mail: event@kanzlei-mareck.de

Stornierungsbedingungen: Beachten Sie, dass Stornierungen nur in schriftlicher Form (E-Mail an event@kanzlei-mareck.de ist ausreichend) berücksichtigt werden können.

Bis 14 Tage vor der jeweiligen Veranstaltung ist eine Stornierung der Teilnahme kostenfrei durch den Teilnehmenden möglich. Danach oder bei Nichterscheinen wird die gesamte Teilnehmergebühr fällig. Ein Ersatzteilnehmer kann jederzeit gestellt werden.

Auch bei den kostenfreien Veranstaltungen wird um eine vorherige Anmeldung gebeten.

Sollte die Mindestteilnehmerzahl bis 14 Tage vor der jeweiligen Veranstaltung nicht erreicht werden, kann die Veranstaltung durch die Kanzlei Mareck storniert werden. Die bereits angemeldeten Teilnehmenden werden unverzüglich schriftlich (auch in Form einer E-Mail) hiervon unterrichtet.

Details

Datum:
3. April 2025
Zeit:
15:00 - 16:30

Veranstaltungsort

Kanzlei Mareck
Am Gemeindehaus 4
Dortmund, 44225