Datenschutzrecht
Als Kanzlei mit dem Schwerpunkt Datenschutz engagieren wir uns auf vielfältige Weise in der Umsetzung der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für Unternehmen, Betriebe, Vereine und Organisationen. Wir beraten Sie bei konkreten Fragestellungen oder unterstützen Sie dauerhaft als externe Datenschutzbeauftragte.
Im interdisziplinären Austausch entwickeln wir zukunftsfähige Praxislösungen und teilen unser Wissen mit Freude in Blogartikeln und Leitfäden mit allen Interessierten. Darüber hinaus referieren wir auf Kongressen, leiten Workshops und führen Inhouse-Seminare zu alltäglichen Rechtsproblemen aus dem Datenschutz-, Medien-, IT- und Arbeitsrecht durch. Praxisnah, leicht verständlich und bei aller fachlichen Kompetenz dennoch unterhaltsam.
Einblicke in unsere Beratungstätigkeit
Auftragsverarbeitung und Datenübermittlung
Beratung im Umgang mit E-Mail und Web am Arbeitsplatz
Durchführung eines Datenschutzaudits
Erstellung von Verzeichnissen der Verarbeitungstätigkeiten
Formulierungen zur Einwilligung in Datenverarbeitung
Geschäftsgeheimnisse: vertraglicher Schutz, Anpassung von NDAs und sonstigen Vertragswerken
Haftung und Sanktionen
Löschverlangen nach DSGVO
Organisation des Datenschutzes im Unternehmen
Prüfung des datenschutzkonformen Umgangs mit Kunden- und Adressdaten, insbesondere beim Direktmarketing
Prüfung rechtlich zulässiger Videoüberwachung
Umgang mit den Aufsichtsbehörden
Verhalten bei Auskunftsverlangen
Vertretung bei gerichtlich und außergerichtlich Streitigkeiten mit Aufsichtsbehörden oder anderen Beteiligten
Unser Datenschutz Service
Beratung
Externer Datenschutz
Veranstaltungen
Blog zu aktuellen Rechtsfragen
Meldung DSB
Meldung einer Datenpanne
Aktuelles zum
Datenschutzrecht
Cyberangriff auf das Land Berlin
Was Unternehmen aus den ersten 72 Stunden einer Cyberkrise lernen können: Der aktuelle Cybervorfall im Berliner Landesnetz zeigt, wie schnell aus einem technischen Sicherheitsereignis eine umfassende Organisations- und Rechtskrise werden kann. Im Zuge laufender forensischer Untersuchungen wurden weitere Datenabflüsse festgestellt; betroffen sein könnten auch personenbezogene oder nicht öffentliche Daten. Parallel ermitteln Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden, während der Krisenstab weiterarbeitet.
Metall auf Metall – Endstation nach 27 Jahren
BGH erklärt Sampling als „Pastiche“ für zulässig
Es ist wohl der längste Rechtsstreit der deutschen Urheberrechtsgeschichte und er hat nun ein Ende gefunden: Mit Urteil vom 3. September 2026 hat der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH, Az. I ZR 74/22) entschieden, dass die Übernahme einer zwei Sekunden langen Rhythmussequenz aus dem Kraftwerk-Titel „Metall auf Metall“ (1977) in den Titel „Nur mir“ von Sabrina Setlur (1997) als zulässige Nutzung zum Zweck des „Pastiches“ nach § 51a Satz 1 UrhG erlaubt ist. Die Revision der Kläger blieb damit erfolglos.
Pastiche
EuGH klärt den Begriff „Pastiche" -Was das Urteil für Sampling und Kunstfreiheit bedeutetDer Gerichtshof der Europäischen Union hat am 14. April 2026 in der Rechtssache C-590/23 (Pelham) eine wegweisende Entscheidung zur urheberrechtlichen Ausnahme für „Pastiches"...


