Datenschutzrecht

Als Kanzlei mit dem Schwerpunkt Datenschutz engagieren wir uns auf vielfältige Weise in der Umsetzung der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für Unternehmen, Betriebe, Vereine und Organisationen. Wir beraten Sie bei konkreten Fragestellungen oder unterstützen Sie dauerhaft als externe Datenschutzbeauftragte.

Im interdisziplinären Austausch entwickeln wir zukunftsfähige Praxislösungen und teilen unser Wissen mit Freude in Blogartikeln und Leitfäden mit allen Interessierten. Darüber hinaus referieren wir auf Kongressen, leiten Workshops und führen Inhouse-Seminare zu alltäglichen Rechtsproblemen aus dem Datenschutz-, Medien-, IT- und Arbeitsrecht durch. Praxisnah, leicht verständlich und bei aller fachlichen Kompetenz dennoch unterhaltsam.

Einblicke in unsere Beratungstätigkeit

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Auftragsverarbeitung und Datenübermittlung

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Beratung im Umgang mit E-Mail und Web am Arbeitsplatz

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Durchführung eines Datenschutzaudits

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Erstellung von Verzeichnissen der Verarbeitungstätigkeiten

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Formulierungen zur Einwilligung in Datenverarbeitung

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Geschäftsgeheimnisse: vertraglicher Schutz, Anpassung von NDAs und sonstigen Vertragswerken

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Haftung und Sanktionen

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Löschverlangen nach DSGVO

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Organisation des Datenschutzes im Unternehmen

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Prüfung des datenschutzkonformen Umgangs mit Kunden- und Adressdaten, insbesondere beim Direktmarketing

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Prüfung rechtlich zulässiger Videoüberwachung

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Umgang mit den Aufsichtsbehörden

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Verhalten bei Auskunftsverlangen

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Vertretung bei gerichtlich und außergerichtlich Streitigkeiten mit Aufsichtsbehörden oder anderen Beteiligten

Unser Datenschutz Service

Beratung

Externer Datenschutz

Veranstaltungen

Blog zu aktuellen Rechtsfragen

Meldung DSB

Meldung einer Datenpanne

Aktuelles zum
Datenschutzrecht

Cyberangriff auf das Land Berlin

Cyberangriff auf das Land Berlin

Was Unternehmen aus den ersten 72 Stunden einer Cyberkrise lernen können: Der aktuelle Cybervorfall im Berliner Landesnetz zeigt, wie schnell aus einem technischen Sicherheitsereignis eine umfassende Organisations- und Rechtskrise werden kann. Im Zuge laufender forensischer Untersuchungen wurden weitere Datenabflüsse festgestellt; betroffen sein könnten auch personenbezogene oder nicht öffentliche Daten. Parallel ermitteln Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden, während der Krisenstab weiterarbeitet.

Metall auf Metall – Endstation nach 27 Jahren

Metall auf Metall – Endstation nach 27 Jahren

BGH erklärt Sampling als „Pastiche“ für zulässig
Es ist wohl der längste Rechtsstreit der deutschen Urheberrechtsgeschichte und er hat nun ein Ende gefunden: Mit Urteil vom 3. September 2026 hat der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH, Az. I ZR 74/22) entschieden, dass die Übernahme einer zwei Sekunden langen Rhythmussequenz aus dem Kraftwerk-Titel „Metall auf Metall“ (1977) in den Titel „Nur mir“ von Sabrina Setlur (1997) als zulässige Nutzung zum Zweck des „Pastiches“ nach § 51a Satz 1 UrhG erlaubt ist. Die Revision der Kläger blieb damit erfolglos.

Pastiche

Pastiche

EuGH klärt den Begriff „Pastiche" -Was das Urteil für Sampling und Kunstfreiheit bedeutetDer Gerichtshof der Europäischen Union hat am 14. April 2026 in der Rechtssache C-590/23 (Pelham) eine wegweisende Entscheidung zur urheberrechtlichen Ausnahme für „Pastiches"...