Medienrecht
Im Medienrecht geht es vor allem um Rechtsfragen im Zusammenhang mit den Medien; insbesondere auch Internet. Schwerpunkte des Medienrechts sind daher das Datenschutzrecht, das Urheberrecht, das Presse-/Persönlichkeitsrecht, das Verlagsrecht, das Wettbewerbsrecht, das Markenrecht sowie Bezüge zum Telekommunikationsrecht. Die relevanten Fragen im Medienrecht sind: Was darf gesagt werden? Welches Bild-, Text- und Videomaterial darf benutzt werden? Wann braucht man ein Impressum und eine Datenschutzerklärung?
Der Umgang mit dem Urheberrecht und die wachsende Bedeutung „geistigen Eigentums“ führt, vor allem bei Laien, in der Praxis häufig zu rechtlichen Missverständnissen. Wir sagen Ihnen, was hierbei geht und was nicht.
Kompetent und zuverlässig betreuen wir Unternehmen, Betriebe, Autoren, Künstler aus der Kultur-, Event- und Kreativwirtschaft und vor allem Privatpersonen in allen Fragen des Medienrechts.
Einblicke in unsere Beratungstätigkeit
Bildrechte: Veröffentlichung von Fotos in sozialen Netzwerken
Datenschutzrecht: Impressum, Datenschutzerklärung, Haftung & Nutzungsbedingungen
Event- und Messerecht: Verträge für Veranstaltungen, Jugendschutz bei Veranstaltungen
Filmproduktion: Rechteklärung, Verträge, Finanzierung
Internetrecht: Verletzungen des Domainrechts / Namensrecht
Markenrecht: Markenrechtsverletzungen im Internet und/oder in z.B. Werbematerialien
Persönlichkeitsrechte: Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet, Beleidigungen und Verleumdungen
Presserecht: Juristisches Lektorat von Medienprodukten und Content, juristische Recherche-Begleitung
Sportrecht: Lizenzverträge, Rechte an und bei TV- und Hörfunkübertragungen, Rechte an Bildern und Bewegtbildern
Urheberrecht: Urheberrechtsverletzungen im Internet & auf Social Media Kanälen
Verlagsrecht: Verträge für Autoren und Verlage, Lizenzverträge und Nutzungsrechte
Unser Medienrecht Service
Beratung
Blog zu aktuellen Rechtsfragen
Veranstaltungen
Aktuelles zum
Medienrecht
Metall auf Metall – Endstation nach 27 Jahren
BGH erklärt Sampling als „Pastiche“ für zulässig
Es ist wohl der längste Rechtsstreit der deutschen Urheberrechtsgeschichte und er hat nun ein Ende gefunden: Mit Urteil vom 3. September 2026 hat der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH, Az. I ZR 74/22) entschieden, dass die Übernahme einer zwei Sekunden langen Rhythmussequenz aus dem Kraftwerk-Titel „Metall auf Metall“ (1977) in den Titel „Nur mir“ von Sabrina Setlur (1997) als zulässige Nutzung zum Zweck des „Pastiches“ nach § 51a Satz 1 UrhG erlaubt ist. Die Revision der Kläger blieb damit erfolglos.
Hinterm Horizont
Nachvergütung nach § 32a UrhG: OLG Hamburg korrigiert die Millionenrechnung im Fall „Hinterm Horizont"Das sogenannte Fairnessprinzip des Urheberrechts sorgt regelmäßig für Aufsehen - besonders dann, wenn es um große kommerzielle Erfolge geht. Ein aktuelles Beispiel...
Urteil GEMA ./. OpenAI
Ein Paukenschlag mit Nachwirkung: Die auf Urheberrecht spezialisierte 42. Zivilkammer des Landgerichts (LG) München I gab den von der GEMA gegen Unternehmen der OpenAI-Gruppe erhobenen Ansprüchen auf Unterlassung, Auskunft und Schadenersatz weitgehend statt.


