IT-Arbeitsrecht
GPS-Ortung, Videoüberwachung, biometrischer Fingerabdruck als Arbeitszeiterfassung, Lohnabrechnung per E-Mail: Überall werden Arbeitnehmerdaten gespeichert und übermittelt. Der Arbeitgeber muss hier einige Voraussetzungen erfüllen, um im Arbeitsverhältnis den Beschäftigtendatenschutz und auch das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers zu wahren. Denn sonst droht Ärger.
Aber auch Home Office, Crowdworking und andere virtuelle Arbeitsplätze erfordern völlig neuartige Rahmenbedingungen und Vorgaben durch den Arbeitgeber – angefangen beim Arbeitsvertrag bis hin zu Kontroll- und Überwachungsmöglichkeiten oder schlimmstenfalls bei Kündigungen.
Wir bieten juristische Unterstützung beim Unternehmensaufbau ebenso wie beim Unternehmensausbau, bei Online-Projekten, bei der Entwicklung von Apps und anderen Tools unter Berücksichtigung aller rechtlichen Aspekte. Dabei analysieren, beraten und entwickeln wir Lösungen für Arbeitgeber, Betriebsräte und Arbeitnehmer.
Einblicke in unsere Beratungstätigkeit
Allgemeine Gründungsfragen von Start-Ups
Beratung zur datenschutzkonformen Verwaltung von analogen und digitalen Personalakten
Beratung zu den Möglichkeiten einer (anlassbezogenen) Auswertung von Anruf- und Internetprotokollen
Beteiligungsrechte des Betriebsrats in der digitalisierten Arbeitswelt
Bring Your Own Device: Beurteilung der rechtlichen Risiken und Beratung zum datenschutzkonformen Einsatz privater Endgeräte zu betrieblichen Zwecken
Der Arbeitnehmer in sozialen Netzwerken
Digitale Arbeitszeiterfassung: Arbeit auf Abruf, Erfassung biometrischer Merkmale, Überstunden-Vereinbarungen, Vertrauensarbeitszeit
Einsatz technischer Überwachungseinrichtungen: Video, GPS, Key-Logger
Entwicklung von Richtlinien zum Datenschutz
Homeoffice im Einklang mit dem Datenschutz
IT: Beurteilung der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit von IT-Systemen, Erstellung von Betriebs-/Dienstvereinbarungen zur Einführung und Implementierung neuer IT-Systeme
Nutzung von mobilen Kommunikationsgeräten
Rechtliche Recruiting-Beratung: Active Sourcing, Nutzung von Bewerbungsportalen, Einsatz eines Talentpools etc.
Rechtliche Voraussetzungen für die Erstellung von Webseiten und Apps (z.B. Erstellung von Impressum, Datenschutzhinweis, Cookie-Banner, AGB, Widerruf)
Regelung und Gestaltung von dienstlicher und privater Nutzung von Internet, Intranet und E-Mail
Verhandlung mit Betriebsräten/Personalvertretung zu datenschutzrechtlich relevanten Themen
Unser Arbeitsrecht Service
Beratung
Blog zu aktuellen Rechtsfragen
Veranstaltungen
Aktuelles zum
Arbeitsrecht
Sexualisierte Gewalt Teil 1
Beitrag aus AA – Arbeitsrecht aktiv 5/2026 S.89 – 92
Handyverbot
Mobiltelefon statt Massage? So vereinbaren Sie ein Handyverbot für angestellte Physios! Die Nutzung privater Mobiltelefone kann sich negativ auf die Arbeitsatmosphäre in der Physiopraxis auswirken. Ständig piept es irgendwo, weil sich eine News-App meldet oder das Handy brummt, weil eine SMS oder eine WhatsApp-Nachricht eingegangen ist…
Fristlose Kündigung wegen Online-AUB ohne einen vorherigen Arztkontakt
Veröffentlichung von RAin Heike Mareck in „PP Praxisführung professionell 02/2026“ des IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH


