Aktuelles zur Rechtslage
Recht entwickelt sich schneller, als der Arbeitsalltag es zulässt: KI-Regulierung, Datenschutz, Compliance, NIS2, Arbeitsrecht, Urheber- und Medienrecht. Hier ordnen wir ein, was sich ändert und was das konkret für Unternehmen, Verbände und Organisationen bedeutet. Rechtsanwältin Heike Mareck schreibt an dieser Stelle über aktuelle Urteile, neue Gesetze und typische Fallstricke aus der Beratungspraxis. Verständlich formuliert, praxisnah eingeordnet und immer mit derselben Frage im Blick: Was ist jetzt zu tun?
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Sexualisierte Gewalt Teil 2
Beitrag in AA – Arbeitsrecht aktiv 6/2026, S. 112-116
Völkerrecht und Verkehrsrecht im Grunde das Gleiche – die sonderbaren Aussagen des Außenministers Johann Wadephul
Am 7. Mai 2026 besuchte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier seinen Kollegen Alexander Stubb in Finnland. In ihren Gesprächen ging es um bilaterale Beziehungen, die Unterstützung der Ukraine und weiteres. Zusammen haben sie noch am selben Tag eine gemeinsame Pressekonferenz gegeben, in welcher der finnische Präsident Herrn Steinmeier zunächst auf Deutsch begrüßte und später ausführte, dass die Beziehung der Länder auf gemeinsamen Vorstellungen, darunter auch dem Bekenntnis zum Völkerrecht, basiere. Eine diplomatische und die deutsche Politik ehrende Aussage.
Cyberangriff auf das Land Berlin
Was Unternehmen aus den ersten 72 Stunden einer Cyberkrise lernen können: Der aktuelle Cybervorfall im Berliner Landesnetz zeigt, wie schnell aus einem technischen Sicherheitsereignis eine umfassende Organisations- und Rechtskrise werden kann. Im Zuge laufender forensischer Untersuchungen wurden weitere Datenabflüsse festgestellt; betroffen sein könnten auch personenbezogene oder nicht öffentliche Daten. Parallel ermitteln Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden, während der Krisenstab weiterarbeitet.
Metall auf Metall – Endstation nach 27 Jahren
BGH erklärt Sampling als „Pastiche“ für zulässig
Es ist wohl der längste Rechtsstreit der deutschen Urheberrechtsgeschichte und er hat nun ein Ende gefunden: Mit Urteil vom 3. September 2026 hat der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH, Az. I ZR 74/22) entschieden, dass die Übernahme einer zwei Sekunden langen Rhythmussequenz aus dem Kraftwerk-Titel „Metall auf Metall“ (1977) in den Titel „Nur mir“ von Sabrina Setlur (1997) als zulässige Nutzung zum Zweck des „Pastiches“ nach § 51a Satz 1 UrhG erlaubt ist. Die Revision der Kläger blieb damit erfolglos.
Die Schweigepflicht und ihre Grenzen – Wann darf der Rechtsanwalt (nicht) reden?
Der Beitrag beleuchtet die anwaltliche Schweigepflicht im Fokus von § 212 Abs. 1 StGB
Hinterm Horizont
Nachvergütung nach § 32a UrhG: OLG Hamburg korrigiert die Millionenrechnung im Fall „Hinterm Horizont"Das sogenannte Fairnessprinzip des Urheberrechts sorgt regelmäßig für Aufsehen - besonders dann, wenn es um große kommerzielle Erfolge geht. Ein aktuelles Beispiel...
Sexualisierte Gewalt Teil 1
Beitrag aus AA – Arbeitsrecht aktiv 5/2026 S.89 – 92
Handyverbot
Mobiltelefon statt Massage? So vereinbaren Sie ein Handyverbot für angestellte Physios! Die Nutzung privater Mobiltelefone kann sich negativ auf die Arbeitsatmosphäre in der Physiopraxis auswirken. Ständig piept es irgendwo, weil sich eine News-App meldet oder das Handy brummt, weil eine SMS oder eine WhatsApp-Nachricht eingegangen ist…
Pastiche
EuGH klärt den Begriff „Pastiche" -Was das Urteil für Sampling und Kunstfreiheit bedeutetDer Gerichtshof der Europäischen Union hat am 14. April 2026 in der Rechtssache C-590/23 (Pelham) eine wegweisende Entscheidung zur urheberrechtlichen Ausnahme für „Pastiches"...







