JURISTISCHE FALLSTRICKE

für Betriebe und Unternehmen im Jahr 2024

Kompetenzgebiete

Datenschutzrecht

Datenschutzrecht

externer Datenschutz

Meldung Datenpanne

Meldung DSB

Hinweisgeber-Schutz

Hinweisgeberschutz im Unternehmen

Meldestelle/
Meldungen

Schutzmaßnahmen

Hinweisgebersystem mit Vertrauensanwältin

Geschäfts-Geheimnisse

Geheimhaltungs-Vereinbarungen – NDA

Geheimhaltungs-Schutzmaßnahmen

Beratung zum Schutz von Geschäfts-Geheimnissen

Beschäftigten-Datenschutz

Mitarbeiterdaten

Digitale Mitbestimmung

Datenschutz-Compliance

Mitarbeiter-Schulungen

Medienrecht

Bildrechte

Dozentenrecht

Persönlichkeitsrechte

Social Media Recht

Urheberrecht

E-Sportrecht

Markenrecht

Urheberrecht

Vereinsrecht

Ihr Recht ist unsere Leidenschaft

Wir sind eine etwas andere Kanzlei: Persönlich, locker und dabei immer professionell. Unsere Stärke liegt in der Nähe zum Mandanten.

In unserer täglichen Arbeit beschäftigten wir uns mit all den juristischen Fragen, denen sich Vereine, Organisationen, Betriebe, Unternehmen, Praxen und Kanzleien im Zusammenhang mit der spannenden – aber auch anstrengenden – Verknüpfung der analogen und digitalen Welt auseinandersetzen müssen.

Wir machen nur das, was wir wirklich können: Unsere Tätigkeitsschwerpunkte liegen in der Beratung, der Vertragsgestaltung und der Vertretung auf den Gebieten des Datenschutz-, Medien-, Arbeits- und E-Sportrechts.

Datenschutz ist Vertrauenssache

Ein Schwerpunkt unserer Kanzlei ist das Datenschutzrecht. Wir setzen die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Ihrem Unternehmen, Ihrem Betrieb, Ihrem Verein oder Ihrer Organisation um. Unabhängig davon, wo Sie gerade stehen oder was Sie gerade benötigen: Wir beraten betriebliche Datenschutzbeauftragte, helfen praxisnah und unkompliziert bei der Umsetzung der DSGVO in kleinen Betrieben und entwickeln als externe Datenschutzbeauftragte praxistaugliche Lösungen für Unternehmen, Betriebe und Vereine und bauen eine solide Datenschutz-Compliance auf.

In unserer Denkfabrik Datenschutz fördern wir den interdisziplinären Austausch rund um die Zukunftsthemen Datenschutz und Beschäftigtendatenschutz und erarbeiten Leitfäden für die praktische Umsetzung im Geschäftsalltag. Bei unseren Beratungen ist uns daran gelegen, dass wir zu Ihnen kommen – eine Fernbeurteilung gibt es bei uns nicht. Wir beraten in einem Umkreis von 200 Kilometern rund um Dortmund – egal in welche Richtung!

Datenschutz ist Vertrauenssache

Ein Schwerpunkt unserer Kanzlei ist das Datenschutzrecht. Wir setzen die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Ihrem Unternehmen, Ihrem Betrieb, Ihrem Verein oder Ihrer Organisation um. Unabhängig davon, wo Sie gerade stehen oder was Sie gerade benötigen: Wir beraten betriebliche Datenschutzbeauftragte, helfen praxisnah und unkompliziert bei der Umsetzung der DSGVO in kleinen Betrieben und entwickeln als externe Datenschutzbeauftragte praxistaugliche Lösungen für Unternehmen, Betriebe und Vereine und bauen eine solide Datenschutz-Compliance auf.

In unserer Denkfabrik Datenschutz fördern wir den interdisziplinären Austausch rund um die Zukunftsthemen Datenschutz und Beschäftigtendatenschutz und erarbeiten Leitfäden für die praktische Umsetzung im Geschäftsalltag. Bei unseren Beratungen ist uns daran gelegen, dass wir zu Ihnen kommen – eine Fernbeurteilung gibt es bei uns nicht. Wir beraten in einem Umkreis von 200 Kilometern rund um Dortmund – egal in welche Richtung!

Geschäftsgeheimnisse wahren

Das Know-how des Unternehmens ist von essenzieller Bedeutung. Gelangen Geschäftsgeheimnisse in die falschen Hände, drohen erhebliche wirtschaftliche Schäden. Daher ist es wichtig, sich vor dem Verrat durch Mitarbeiter oder Geschäftspartner zu schützen. Nach dem Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) stehen dem rechtmäßigen Inhaber der Geschäftsgeheimnisse etwa Ansprüche auf Beseitigung und Unterlassung zu. Zudem kann der Inhaber die Herausgabe oder Vernichtung von Dokumenten oder die Vernichtung und den Rückruf rechtsverletzender Produkte fordern. Ebenso bestehen Auskunfts- und Schadenersatzansprüche. Um sich aber auf das GeschGehG berufen zu können, müssen Unternehmen zum Schutz ihrer Geheimnisse jedoch auch einige Anforderungen erfüllen. Die Kanzlei Mareck berät Unternehmen, wie ihr Know-how, ihre Kundendaten und andere Geschäftsgeheimnisse am besten zu schützen sind.

Warum Hinweisgeber schützen?

Die EU möchte Hinweisgebende vor negativen Konsequenzen und Repressalien, wie beispielsweise einer Kündigung, Versetzung oder Einschüchterung, besser schützen. Die Whistleblower-Richtlinie dient also dem Schutz von Hinweisgebern – sogenannten „Whistleblowern“ -, die Missstände im Betrieb oder Unternehmen melden.

Deutschland setzt diese EU-Richtlinie durch das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) um. Dieses verpflichtet ab dem 2. Juli 2023 Unternehmen dazu, den Schutz der Hinweisgeber zu gewährleisten, zum Beispiel durch geeignete interne Meldekanäle. Ohne Meldekanäle drohen bei der öffentlichen Bekanntmachung von Missständen Haftungsrisiken, Strafzahlungen sowie erheblicher Reputationsverlust. Informieren Sie sich jetzt.

Warum Hinweisgeber schützen?

Die EU möchte Hinweisgebende vor negativen Konsequenzen und Repressalien, wie beispielsweise einer Kündigung, Versetzung oder Einschüchterung, besser schützen. Die Whistleblower-Richtlinie dient also dem Schutz von Hinweisgebern – sogenannten „Whistleblowern“ -, die Missstände im Betrieb oder Unternehmen melden.

Deutschland setzt diese EU-Richtlinie durch das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) um. Dieses verpflichtet ab dem 2. Juli 2023 Unternehmen dazu, den Schutz der Hinweisgeber zu gewährleisten, zum Beispiel durch geeignete interne Meldekanäle. Ohne Meldekanäle drohen bei der öffentlichen Bekanntmachung von Missständen Haftungsrisiken, Strafzahlungen sowie erheblicher Reputationsverlust. Informieren Sie sich jetzt.

Was erlaubt das Medienrecht?

Die wichtigen Fragen im Medienrecht sind: Was darf gesagt werden? Welche Bilddaten dürfen verwendet werden? Das Medienrecht regelt alle Rechtsfragen im Zusammenhang mit den Medien; insbesondere im Internet und auf Social Media. Daher sind die Schwerpunkte das Presserecht, das Persönlichkeitsrecht, das Urheberrecht, das Datenschutz- und Verlagsrecht, das Wettbewerbs- und Markenrecht sowie Bezüge zum Telekommunikationsrecht.

Gerade in Zeiten des Internets ist das „geistige Eigentum“ extrem wichtig. Der Umgang mit Urheberrechten ist für Laien nicht einfach und führt immer wieder zu rechtlichen Missverständnissen. Denn nicht selten, werden eigene „Werke“ schnell mal von anderen ohne Einwilligung genutzt.

Infolgedessen beschäftigt sich ein großer Bereich des Urheberrechts mit Foto- und Bildrechten. Im Internet gibt es unendlich viele Bilder von Personen und Sachen und noch nie war es so einfach, diese zu kopieren und erneut zu verwerten. Wenn die Grenzen überschritten wurden, helfen wir Ihnen kompetent und zuverlässig. Die Kanzlei Mareck sagt Ihnen, was hierbei geht und was nicht.

Datenschutz in der Arbeitswelt

Auch etablierte Unternehmen stehen vor zahlreichen datenschutz-rechtlichen Herausforderungen im Zusammenhang mit GPS-Ortung, Videoüberwachung, Arbeitszeiterfassung mittels biometrischem Fingerabdruck, Lohnabrechnungen per E-Mail und der Bereitstellung eines anonymisierten Hinweisgebersystems (whistleblowing). Home Office, Crowdworking und andere virtuelle Arbeitsplätze erfordern völlig neuartige Rahmenbedingungen und Vorgaben durch den Arbeitgeber – vom Arbeitsvertrag über Kontroll- und Überwachungsmöglichkeiten bis hin zu Kündigungen.

Überall werden Arbeitnehmerdaten gespeichert und übermittelt. Als Arbeitgeber müssen zahlreiche Voraussetzungen erfüllt werden, um im Arbeitsverhältnis den Datenschutz und auch das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers zu wahren. Wir stehen Ihnen bei der Umsetzung mit Rat und Tat zur Seite.

Datenschutz in der Arbeitswelt

Auch etablierte Unternehmen stehen vor zahlreichen datenschutz-rechtlichen Herausforderungen im Zusammenhang mit GPS-Ortung, Videoüberwachung, Arbeitszeiterfassung mittels biometrischem Fingerabdruck, Lohnabrechnungen per E-Mail und der Bereitstellung eines anonymisierten Hinweisgebersystems (whistleblowing). Home Office, Crowdworking und andere virtuelle Arbeitsplätze erfordern völlig neuartige Rahmenbedingungen und Vorgaben durch den Arbeitgeber – vom Arbeitsvertrag über Kontroll- und Überwachungsmöglichkeiten bis hin zu Kündigungen.

Überall werden Arbeitnehmerdaten gespeichert und übermittelt. Als Arbeitgeber müssen zahlreiche Voraussetzungen erfüllt werden, um im Arbeitsverhältnis den Datenschutz und auch das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers zu wahren. Wir stehen Ihnen bei der Umsetzung mit Rat und Tat zur Seite.

Auf die Plätze, fertig los:
ihr Start im E-Sport

Der E-Sport in Deutschland entwickelt sich rasant. Dadurch stellen sich aber auch viele rechtliche Fragen: Lohnt sich für uns als Verein eine eigene E-Sport-Abteilung? Wie gründet man einen Verein? Dürfen Minderjährige an Turnieren nach 20 Uhr teilnehmen? Können wir Clannamen schützen lassen? Wie werden Lizenzen vergeben? Für alle diese Punkte benötigt man im E-Sport kompetenten rechtlichen Beistand.

Ich mache nur das,
was ich wirklich kann

Als Anwältin ist meine Leidenschaft der Datenschutz – die
fortschreitende Verknüpfung der analogen und digitalen Welt stellt Betriebe, Unternehmen, Praxen und Kanzleien ebenso vor neue Herausforderungen wie Vereine und Organisationen. Um sie bei der Umsetzung der geltenden Datenschutzbestimmungen juristisch zu unterstützen, gründete ich 2017 die Kanzlei Mareck mit dem Tätigkeitsschwerpunkt der Beratung, der Vertragsgestaltung und der Vertretung auf dem Gebiet des Datenschutz-, des Medien- und Arbeitsrechts.

Parallel vermittle ich als Lehrbeauftragte Medienschaffenden Einblicke in das facettenreiche Medienrecht und teile mein Wissen gerne als Referentin, Interviewpartnerin und Gast-Autorin. Dabei ist mir besonders wichtig, die doch recht trockenen juristischen Zusammenhänge stets praxisnah, leicht verständlich und unterhaltsam zu präsentieren.

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T +49 231 77 62 890

F +49 231 77 62 889

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