Quick Check

Sind Sie verpflichtet, ein Hinweisgebersystem einzurichten?

Der Quickcheck ist ein unverbindliches Informationsangebot und stellt keine konkrete Rechtsauskunft dar. Indem Sie die folgenden Fragen beantworten, erfahren Sie genau, ob und ab wann Sie vom neuen Hinweisgeberschutzgesetz betroffen sind:

Wir sind ...

 

Für weiterführende Informationen können Sie sich hier kostenlos unseren Whistleblower-Leitfaden downloaden oder direkt einen kostenlosen und persönlichen Beratungstermin in unserer Hinweisgeber-Sprechstunde vereinbaren:

Kontakt

Rufen Sie an

T +49 231 77 62 890

F +49 231 77 62 889

Schreiben Sie uns

info@kanzlei-mareck.de

Videomeeting

Wir kommunizieren mit unseren Mandanten über das datenschutzkonforme Tool „Red Connect“

Adresse

Tannenstr. 52a
44225 Dortmund

Netzwerke