Beschäftigtendatenschutz
GPS-Ortung, Videoüberwachung, biometrischer Fingerabdruck als Arbeitszeiterfassung, Lohnabrechnung per E-Mail: Überall werden Arbeitnehmerdaten gespeichert und übermittelt. Der Arbeitgeber muss hier einige Voraussetzungen erfüllen, um im Arbeitsverhältnis den Beschäftigtendatenschutz und auch das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers zu wahren. Denn sonst droht Ärger.
Aber auch Home Office, Crowdworking und andere virtuelle Arbeitsplätze erfordern völlig neuartige Rahmenbedingungen und Vorgaben durch den Arbeitgeber – angefangen beim Arbeitsvertrag bis hin zu Kontroll- und Überwachungsmöglichkeiten oder schlimmstenfalls bei Kündigungen.
Wir bieten juristische Unterstützung beim Unternehmensaufbau ebenso wie beim Unternehmensausbau, bei Online-Projekten, bei der Entwicklung von Apps und anderen Tools unter Berücksichtigung aller rechtlichen Aspekte. Dabei analysieren, beraten und entwickeln wir Lösungen für Arbeitgeber, Betriebsräte und Arbeitnehmer.
Einblicke in unsere Beratungstätigkeit
Allgemeine Gründungsfragen von Start-Ups
Beratung zur datenschutzkonformen Verwaltung von analogen und digitalen Personalakten
Beratung zu den Möglichkeiten einer (anlassbezogenen) Auswertung von Anruf- und Internetprotokollen
Beteiligungsrechte des Betriebsrats in der digitalisierten Arbeitswelt
Bring Your Own Device: Beurteilung der rechtlichen Risiken und Beratung zum datenschutzkonformen Einsatz privater Endgeräte zu betrieblichen Zwecken
Der Arbeitnehmer in sozialen Netzwerken
Digitale Arbeitszeiterfassung: Arbeit auf Abruf, Erfassung biometrischer Merkmale, Überstunden-Vereinbarungen, Vertrauensarbeitszeit
Einsatz technischer Überwachungseinrichtungen: Video, GPS, Key-Logger
Entwicklung von Richtlinien zum Datenschutz
Homeoffice im Einklang mit dem Datenschutz
IT: Beurteilung der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit von IT-Systemen, Erstellung von Betriebs-/Dienstvereinbarungen zur Einführung und Implementierung neuer IT-Systeme
Nutzung von mobilen Kommunikationsgeräten
Rechtliche Recruiting-Beratung: Active Sourcing, Nutzung von Bewerbungsportalen, Einsatz eines Talentpools etc.
Rechtliche Voraussetzungen für die Erstellung von Webseiten und Apps (z.B. Erstellung von Impressum, Datenschutzhinweis, Cookie-Banner, AGB, Widerruf)
Regelung und Gestaltung von dienstlicher und privater Nutzung von Internet, Intranet und E-Mail
Verhandlung mit Betriebsräten/Personalvertretung zu datenschutzrechtlich relevanten Themen
Unser Arbeitsrecht Service
Beratung
Blog zu aktuellen Rechtsfragen
Veranstaltungen
Aktuelles zum
Arbeitsrecht
20 Entscheidungen zum Thema „Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz“
Wie gravierend ein sexuell bestimmtes Fehlverhalten im Hinblick auf arbeitsrechtliche Sanktionen eingestuft wird, ist in hohem Maße einzelfallabhängig. Die folgende Übersicht schafft Klarheit.
Kündigung eines mutmaßlichen Hammerskin-Mitglieds
Zwar könne das Arbeitsverhältnis eines städtischen Mitarbeiters aufgrund einer Mitgliedschaft in einer konspirativen und rassistischen Vereinigung gekündigt werden, wenn die Mitgliedschaft konkrete Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis habe. Aber …
Rechtliche Irrtümer und Mythen zum Karneval
In „AA Arbeitsrecht aktiv“, Ausgabe 02/2023, S. 29 ff, befasse ich mich mit 11 arbeitsrechtlichen Irrtümern und Mythen zum Karneval, die bei Arbeitnehmern und Arbeitgebern „in der schönsten Jahreszeit“ immer mal wieder ein Thema sind.