IT-Arbeitsrecht

GPS-Ortung, Videoüberwachung, biometrischer Fingerabdruck als Arbeitszeiterfassung, Lohnabrechnung per E-Mail: Überall werden Arbeitnehmerdaten gespeichert und übermittelt. Der Arbeitgeber muss hier einige Voraussetzungen erfüllen, um im Arbeitsverhältnis den Beschäftigtendatenschutz und auch das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers zu wahren. Denn sonst droht Ärger.
Aber auch Home Office, Crowdworking und andere virtuelle Arbeitsplätze erfordern völlig neuartige Rahmenbedingungen und Vorgaben durch den Arbeitgeber – angefangen beim Arbeitsvertrag bis hin zu Kontroll- und Überwachungsmöglichkeiten oder schlimmstenfalls bei Kündigungen.

Wir bieten juristische Unterstützung beim Unternehmensaufbau ebenso wie beim Unternehmensausbau, bei Online-Projekten, bei der Entwicklung von Apps und anderen Tools unter Berücksichtigung aller rechtlichen Aspekte. Dabei analysieren, beraten und entwickeln wir Lösungen für Arbeitgeber, Betriebsräte und Arbeitnehmer.

Einblicke in unsere Beratungstätigkeit

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Allgemeine Gründungsfragen von Start-Ups

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Beratung zur datenschutzkonformen Verwaltung von analogen und digitalen Personalakten

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Beratung zu den Möglichkeiten einer (anlassbezogenen) Auswertung von Anruf- und Internetprotokollen

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Beteiligungsrechte des Betriebsrats in der digitalisierten Arbeitswelt

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Bring Your Own Device: Beurteilung der rechtlichen Risiken und Beratung zum datenschutzkonformen Einsatz privater Endgeräte zu betrieblichen Zwecken

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Der Arbeitnehmer in sozialen Netzwerken

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Digitale Arbeitszeiterfassung: Arbeit auf Abruf, Erfassung biometrischer Merkmale, Überstunden-Vereinbarungen, Vertrauensarbeitszeit

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Einsatz technischer Überwachungseinrichtungen: Video, GPS, Key-Logger

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Entwicklung von Richtlinien zum Datenschutz

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Homeoffice im Einklang mit dem Datenschutz

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IT: Beurteilung der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit von IT-Systemen, Erstellung von Betriebs-/Dienstvereinbarungen zur Einführung und Implementierung neuer IT-Systeme

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Nutzung von mobilen Kommunikationsgeräten

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Rechtliche Recruiting-Beratung: Active Sourcing, Nutzung von Bewerbungsportalen, Einsatz eines Talentpools etc.

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Rechtliche Voraussetzungen für die Erstellung von Webseiten und Apps (z.B. Erstellung von Impressum, Datenschutzhinweis, Cookie-Banner, AGB, Widerruf)

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Regelung und Gestaltung von dienstlicher und privater Nutzung von Internet, Intranet und E-Mail

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Verhandlung mit Betriebsräten/Personalvertretung zu datenschutzrechtlich relevanten Themen

Unser  Arbeitsrecht Service

Beratung

Blog zu aktuellen Rechtsfragen

Veranstaltungen

Aktuelles zum
Arbeitsrecht

Bewerber googeln

Bewerber googeln

Arbeitgeber recherchieren häufiger im Internet nach Informationen über Bewerbende. Doch was sollten Arbeitgeber hierbei beachten? Ein interessanter Fall, der es bis zum Bundesarbeitsgericht (BAG) geschafft hat, gibt Aufschluss.

Handwerker aufgepasst!

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Keine Widerrufsbelehrung = Keine 19.000 EUR Lohn!
Ein Gericht entschied kürzlich über einen Fall, der in manchem Handwerksbetrieb für Aufsehen sorgen dürfte …

Entgelttransparenzrichtlinie

Entgelttransparenzrichtlinie

Am 6. Juni 2023 ist die europäische Entgelttransparenzrichtlinie (EU/2023/970 – EntgTranspRL) in Kraft getreten, die in Deutschland bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden muss.