Entgelttransparenzrichtlinie

Am 6. Juni 2023 ist die europäische Entgelttransparenzrichtlinie (EU/2023/970 – EntgTranspRL) in Kraft getreten, die in Deutschland bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden muss. Das klingt erst einmal nach viel Zeit, die Arbeitgeber haben, um sich auf die neuen Regelungen vorzubereiten. Tatsächlich ist der Zeitraum aber angesichts der notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen kurz.

Die Kanzlei Mareck berät Sie unter anderem hierzu:
• Welche Rechte haben Stellenbewerber in Zukunft? Welche Informationen müssen vom Unternehmen im Bewerbungsprozess mitgeteilt werden und welche Fragen darf ein Unternehmen im Bewerbungsprozess nicht stellen?
• Welche Informations- und Auskunftsrechte haben Arbeitnehmer in Bezug auf ihr individuelles Einkommen und das von Arbeitnehmern, die gleichwertige Arbeit leisten?
• Welche Anforderungen gelten in Zukunft für die Entgeltsysteme im Unternehmen? Welche Kriterien müssen und welche Kriterien können bei dem Entgeltsystem berücksichtigt werden? Welche Beteiligungsrechte hat der Betriebsrat in diesem Zusammenhang?
• Welche allgemeinen Berichtspflichten haben Unternehmen?
• Welche Schwellenwerte gelten für welche Unternehmen? Welche Regelungen finden Anwendung?
• Welche Sanktionen drohen bei einer Verletzung?
• Welche Schritte sollte ein Arbeitgeber ergreifen, bevor die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt wird? Wo besteht akuter Handlungsbedarf? Warum hilft es nicht, zu warten?

Informieren Sie sich rechtzeitig, z.B. auf unserem Seminar „Wie sich Unternehmen auf die Entgelttransparenzrichtlinie vorbereiten: Tipps, Hinweise, Fahrplan“ am 03. April 2025, am 08. Juli 2025 oder am 04. November 2025.

Oder Sie lassen sich direkt persönlich beraten:

Wenn die Presse Auskünfte über die Behandlungsmethoden eines verstorbenen Patienten wünscht

Nicht in allen Fällen kann sich ein Arzt oder ein Krankenhaus auf den postmortalen Geheimnisschutz eines verstorbenen Patienten gegenüber der Presse berufen. Zu diesem Ergebnis kommt das Verwaltungsgericht Mainz.

Eine Bahnfahrt, die ist lustig …

Muss für den Erwerb eines Bahntickets angegeben werden, ob die Person eine Frau oder ein Mann ist? Nein, sagt der Europäische Gerichtshof (09.01.2025, Az. C‑394/23) im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahren. Das gelte insbesondere, wenn die Datenerhebung darauf abziele, die geschäftliche Kommunikation zu personalisieren.

Kein Verantwortlicher ermittelbar

Die Aufsichtsbehörde muss einen Sachverhalt ermitteln und alle zur Ermittlung und Überprüfung des Verstoßes erforderlichen Umstände aufklären. Dazu gehört auch die Klärung, wer den möglichen Datenschutzverstoß begangen hat. Aber: Lässt sich ein Verantwortlicher für den Datenschutzverstoß nicht feststellen, ist die Ergreifung von Abhilfemaßnahmen durch die Aufsichtsbehörde ausgeschlossen. Zu diesem Ergebnis kommt das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf.

Aufbewahrungsfristen 2024

Die Tabelle mit über 200 Dokumentenarten

Welche Unterlagen dürfen im Jahr 2024 datenschutzkonform vernichtet werden? Welche müssen weiterhin aufbewahrt werden? Jedes Jahr die gleichen Fragen. Die Tabelle verschafft den Überblick für das Jahr 2024.

Hinweisgeberschutzgesetz: Die Uhr für die kleinen Unternehmen läuft

Die interne Meldestelle wird (fast) überall Pflicht: Am 17.12.2023 müssen nun auch kleinere Unternehmen ab 50 Beschäftigten das Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) umgesetzt haben.