Am 6. Juni 2023 ist die europäische Entgelttransparenzrichtlinie (EU/2023/970) in Kraft getreten, die in Deutschland bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden muss. Das klingt erst einmal nach viel Zeit, die Arbeitgeber haben, um sich auf die neuen Regelungen vorzubereiten. Tatsächlich ist der Zeitraum aber angesichts der notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen kurz.
Inhalte u.a.
• Welche Rechte haben Stellenbewerber in Zukunft? Welche Informationen müssen vom Unternehmen im Bewerbungsprozess mitgeteilt werden und welche Fragen darf ein Unternehmen im Bewerbungsprozess nicht stellen?
• Welche Informations- und Auskunftsrechte haben Arbeitnehmer in Bezug auf ihr individuelles Einkommen und das von Arbeitnehmern, die gleichwertige Arbeit leisten?
• Welche Anforderungen gelten in Zukunft für die Entgeltsysteme im Unternehmen? Welche Kriterien müssen und welche Kriterien können bei dem Entgeltsystem berücksichtigt werden? Welche Beteiligungsrechte hat der Betriebsrat in diesem Zusammenhang?
• Welche allgemeinen Berichtspflichten haben Unternehmen?
• Welche Schwellenwerte gelten für welche Unternehmen? Welche Regelungen finden Anwendung?
• Welche Sanktionen drohen bei einer Verletzung?
Zielgruppe: Alle Arbeitgeber:innen, Geschäftsführer:innen, Personalverantwortliche
Termin: Dienstag, 08.07.2025
Dauer: 15.00 – 16.30 Uhr (inkl. Pause und Getränke)
Ort: IHK-Forum am Rombergpark, Am Rombergpark 38 – 40, 44225 Dortmund
Kosten: 120,00 EUR zzgl. MwSt.*
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