KI-Recht und Compliance

Die Nutzung von Künstlicher Intelligenz birgt nicht nur Chancen, sondern auch rechtliche Herausforderungen. Die Kanzlei Mareck bietet Ihnen maßgeschneiderte Beratung, um KI-Systeme rechtssicher und zukunftsfähig zu nutzen und die EU-KI-Verordnung (AI Act) rechtlich sauber umzusetzen. Wir unterstützen Sie bei der rechtlichen Abklärung zentraler Fragen, wie

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KI-Richtlinien und Vertragsgestaltung:

Für den rechtssicheren Einsatz von KI-Systemen sind interne Richtlinien und gut gestaltete Verträge unerlässlich. Wir entwickeln mit Ihnen passende KI-Richtlinien, die Verantwortlichkeiten, Prozesse und ethische Standards definieren.

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Datenschutzrechtliche Absicherung:

Die Integration von KI-Systemen bringt häufig datenschutzrechtliche Herausforderungen mit sich. Wir klären alle relevanten Fragen, um sicherzustellen, dass Ihr KI-System DSGVO-konform eingesetzt wird. Außerdem unterstützen wir Sie bei der Erstellung von Datenschutzhinweisen, falls erforderlich bei der Durchführung der Datenschutz-Folgenabschätzung und entwickeln Lösungen, um Datenschutzrisiken zu reduzieren.

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Urheberrecht:

Die Nutzung von Trainingsdaten für KI-Systeme wirft häufig Fragen zum Urheberrecht und zur rechtmäßigen Datenverwendung auf. Wir klären, ob die Trainingsdaten urheberrechtlich relevant sind, wie Sie Lizenzen korrekt einholen und wie Sie Datenquellen rechtssicher dokumentieren.

Wenn der Rahmen steht, füllen wir ihn mit Leben: Sie erhalten von uns Compliance-Lösungen und wir schulen Ihr Team in den rechtlichen Anforderungen des AI Acts. Hierbei unterstützen wir Sie auch bei der Erstellung und Pflege der erforderlichen Dokumentation.

Unser KI-Recht & Compliance Service

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Eine Bahnfahrt, die ist lustig …

Eine Bahnfahrt, die ist lustig …

Muss für den Erwerb eines Bahntickets angegeben werden, ob die Person eine Frau oder ein Mann ist? Nein, sagt der Europäische Gerichtshof (09.01.2025, Az. C‑394/23) im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahren. Das gelte insbesondere, wenn die Datenerhebung darauf abziele, die geschäftliche Kommunikation zu personalisieren.

Entgelttransparenzrichtlinie

Entgelttransparenzrichtlinie

Am 6. Juni 2023 ist die europäische Entgelttransparenzrichtlinie (EU/2023/970 – EntgTranspRL) in Kraft getreten, die in Deutschland bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden muss.