Aktuelles zum Datenschutz
Die Rechtsanwältin und Kanzleigründerin Heike Mareck ist eine ausgewiesene Expertin im Datenschutzrecht und veröffentlicht hier regelmäßig Aktuelles rund um den Datenschutz – die digitalen Medien gewinnen zunehmend an Einfluss und greifen tief in alle möglichen Lebensbereiche, so dass ihre Blog-Artikel für Betriebe, Unternehmen, Vereine, Organisationen und Privatpersonen gleichermaßen relevant sind. Heike Mareck ist als Referentin, Interviewpartnerin und (Gast-)Autorin sehr gefragt und steht für alle diese Tätigkeiten gern zur Verfügung.
Aufbewahrungsfristen 2024
Die Tabelle mit über 200 Dokumentenarten
Welche Unterlagen dürfen im Jahr 2024 datenschutzkonform vernichtet werden? Welche müssen weiterhin aufbewahrt werden? Jedes Jahr die gleichen Fragen. Die Tabelle verschafft den Überblick für das Jahr 2024.
Persönlichkeitsrechte
Wenn der Nachbar im Garten eine Wild-Kamera installiert …
Hinweisgeberschutzgesetz: Die Uhr für die kleinen Unternehmen läuft
Die interne Meldestelle wird (fast) überall Pflicht: Am 17.12.2023 müssen nun auch kleinere Unternehmen ab 50 Beschäftigten das Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) umgesetzt haben.
Videoüberwachung in Fitness-Studios
Das sagt die Rechtsprechung: Die Videoüberwachung im Bereich einer Umkleide, der Trainingsfläche und der Aufenthaltsbereiche in einem Fitnessstudio ist eine Datenschutzverletzung.
Ist die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) ein „personenbezogenes Datum“ nach der DSGVO?
Fahrzeughersteller müssen unabhängigen Wirtschaftsakteuren Fahrzeug- Identifizierungsnummern bereitstellen. Ermöglicht diese Nummer, den Halter eines Fahrzeugs zu identifizieren, und stellt sie daher ein personenbezogenes Datum dar, ist diese Verpflichtung mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vereinbar.
20 Entscheidungen zum Thema „Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz“
Wie gravierend ein sexuell bestimmtes Fehlverhalten im Hinblick auf arbeitsrechtliche Sanktionen eingestuft wird, ist in hohem Maße einzelfallabhängig. Die folgende Übersicht schafft Klarheit.
Hinweisgeberschutzgesetz tritt zum 02. Juli 2023 in Kraft
Es hat lange dauert, nun ist es amtlich: Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) tritt am 02. Juli 2023 in Kraft.
So gehen „Beschäftigungsgeber“ beim Hinweisgeberschutzgesetz jetzt vor
Für Unternehmen, die mindestens 250 Mitarbeitende beschäftigen, gilt ab dem 2. Juli 2023 das Hinweisgeberschutzgesetz (kurz: HinSchG). Doch für wen gilt das Gesetz zusätzlich? Und wie gehen alle jetzt am Besten vor?
Letzte Änderungen im Hinweisgeberschutzgesetz
Nachdem bekannt wurde, dass Deutschland täglich eine hohe Strafe wegen der Nicht-Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie zahlen muss, wurde am 9. Mai 2023 im Vermittlungsausschuss eine Einigung gefunden. Diese hat am 12. Mai 2023 den Bundestag und am 13. Mai 2023 den Bundesrat passiert. Die wesentlichen Änderungen lauten: