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bis zum Inkraftreten des Hinweisgeberschutzgesetzes
für kleine Unternehmen in Deutschland
Hinweisgeberschutzgesetz:
Die Uhr für die kleinen Unternehmen läuft
Die interne Meldestelle wird (fast) überall Pflicht: Am 17.12.2023 müssen nun auch kleinere Unternehmen ab 50 Beschäftigten das Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) umgesetzt haben.
Höchste Zeit, aktiv zu werden! Klären Sie die wichtigsten Fragen: Wer soll es machen? Wie soll es ausgestaltet werden? Welche Informationen geben wir den Beschäftigten? usw. Für Unternehmen, in denen ein Betriebsrat existiert, kommt eine zusätzlich „Hürde“ hinzu: Der Betriebsrat kann bei der Ausgestaltung des Hinweisgebersystems mitbestimmen.
Und was kann passieren, wenn ein betroffenes Unternehmen die letzte Schonfrist ungenutzt verstreichen lässt? Dann drohen Bußgelder. Missachtet ein Unternehmen die Pflicht, eine Meldestelle einzurichten und zu betreiben, kann das ein Bußgeld von bis zu 20.000 EUR nach sich ziehen.
Gern unterstütze ich Sie beim Aufbau einer Meldestelle nach dem HinSchG in Ihrem Unternehmen! Schicken Sie uns dafür einfach eine kurze E-Mail an info@kanzlei-mareck.de
Heike Mareck ist Anwältin. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen in der Beratung, Vertragsgestaltung und Vertretung auf dem Gebiet des IT-, Medien-, Datenschutz-, Arbeitsrechts und dem Hinweisgeberschutz. Als externe Datenschutzbeauftragte betreut sie zahlreiche Unternehmen. Daneben ist sie als Referentin sowie als Interviewpartnerin und (Gast-)Autorin sehr gefragt und steht für alle diese Tätigkeiten gern zur Verfügung.