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bis zum Inkraftreten des Hinweisgeberschutzgesetzes
für kleine Unternehmen in Deutschland

Hinweisgeberschutzgesetz:
Die Uhr für die kleinen Unternehmen läuft

Die interne Meldestelle wird (fast) überall Pflicht: Am 17.12.2023 müssen nun auch kleinere Unternehmen ab 50 Beschäftigten das Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) umgesetzt haben.

Höchste Zeit, aktiv zu werden! Klären Sie die wichtigsten Fragen: Wer soll es machen? Wie soll es ausgestaltet werden? Welche Informationen geben wir den Beschäftigten? usw. Für Unternehmen, in denen ein Betriebsrat existiert, kommt eine zusätzlich „Hürde“ hinzu: Der Betriebsrat kann bei der Ausgestaltung des Hinweisgebersystems mitbestimmen.

Und was kann passieren, wenn ein betroffenes Unternehmen die letzte Schonfrist ungenutzt verstreichen lässt? Dann drohen Bußgelder. Missachtet ein Unternehmen die Pflicht, eine Meldestelle einzurichten und zu betreiben, kann das ein Bußgeld von bis zu 20.000 EUR nach sich ziehen.

Gern unterstütze ich Sie beim Aufbau einer Meldestelle nach dem HinSchG in Ihrem Unternehmen! Schicken Sie uns dafür einfach eine kurze E-Mail an info@kanzlei-mareck.de

Kommende Veranstaltungen zum neuen HinSchG mit Heike Mareck

Hinweisgeberschutzgesetz tritt zum 02. Juli 2023 in Kraft

Es hat lange dauert, nun ist es amtlich: Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) tritt am 02. Juli 2023 in Kraft.

So gehen „Beschäftigungsgeber“ beim Hinweisgeberschutzgesetz jetzt vor

Für Unternehmen, die mindestens 250 Mitarbeitende beschäftigen, gilt ab dem 2. Juli 2023 das Hinweisgeberschutzgesetz (kurz: HinSchG). Doch für wen gilt das Gesetz zusätzlich? Und wie gehen alle jetzt am Besten vor?

Letzte Änderungen im Hinweisgeberschutzgesetz

Nachdem bekannt wurde, dass Deutschland täglich eine hohe Strafe wegen der Nicht-Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie zahlen muss, wurde am 9. Mai 2023 im Vermittlungsausschuss eine Einigung gefunden. Diese hat am 12. Mai 2023 den Bundestag und am 13. Mai 2023 den Bundesrat passiert. Die wesentlichen Änderungen lauten:

Es ist soweit: Das Hinweisgeberschutzgesetz kommt

Am 12. Mai 2023 wurde das Hinweisgeberschutzgesetz final verabschiedet. Das Gesetz tritt ab dem 2. Juli 2023 in Kraft und verpflichtet zunächst Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeiter*Innen zur Implementierung von internen Meldestellen. Ab dem 17. Dezember 2023 trifft es dann auch die Unternehmen ab 50 Mitarbeiter*Innen.

Hinweisgeberschutz-Sprechstunde

Sie sind ein Unternehmen, ein Verein, ein Verband oder eine Kommune und nicht sicher, ob und wenn ja, wie Sie eine Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz einrichten müssen? Gern hilft Ihnen hier die Kanzlei Mareck in einer kostenlosen Hinweisgeber-Sprechstunde weiter.