Es ist soweit: Das Hinweisgeberschutzgesetz kommt

Am 12. Mai 2023 wurde das Hinweisgeberschutzgesetz final verabschiedet. Das Gesetz tritt ab dem 2. Juli 2023 in Kraft und verpflichtet zunächst Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeiter*Innen zur Implementierung von internen Meldestellen. Ab dem 17. Dezember 2023 trifft es dann auch die Unternehmen ab 50 Mitarbeiter*Innen.

Wie kann man das Gesetz umsetzen?
Um die Voraussetzungen schnell und unkompliziert umsetzen zu können, bietet sich der Einsatz eines digitalen Hinweisgebersystems an. Zwar sind anonyme Meldekanäle nicht verpflichtend, aber Unternehmen können davon profitieren. Denn es sinkt die Hemmschwelle für Hinweisgeber, Missstände zu melden und die Unternehmen können die Missstände frühzeitig beheben.

Wo liegen die Vorteile eines Hinweisgebersystems mit einer Vertrauensanwältin?

• Erreichbarkeit der Anwältin über Meldeportal und persönlich per Telefon
• Geschützter Dialog mit hinweisgebenden Personen unter Wahrung der Anonymität
• Prüfung von Relevanz und Plausibilität
• Beachtung von gesetzlichen Vorgaben wie Bearbeitungsfristen und Benachrichtigungen
• Anwaltliche Verschwiegenheitspflicht und Zeugnisverweigerungsrecht gegenüber Behörden
• Vertrauliche Berichte und Empfehlung für Maßnahmen an Geschäftsleitung

Wie geht es weiter?

Das Hinweisgeberschutzgesetz wurde am 2. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt damit genau einen Monat später am 2. Juli 2023 in Kraft – und zwar punktgenau an diesem Tag, obwohl er ein Sonntag ist.

Kommende Veranstaltungen zum neuen HinSchG mit Heike Mareck

Hinweisgeberschutzgesetz: Die Uhr für die kleinen Unternehmen läuft

Die interne Meldestelle wird (fast) überall Pflicht: Am 17.12.2023 müssen nun auch kleinere Unternehmen ab 50 Beschäftigten das Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) umgesetzt haben.

Hinweisgeberschutzgesetz tritt zum 02. Juli 2023 in Kraft

Es hat lange dauert, nun ist es amtlich: Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) tritt am 02. Juli 2023 in Kraft.

So gehen „Beschäftigungsgeber“ beim Hinweisgeberschutzgesetz jetzt vor

Für Unternehmen, die mindestens 250 Mitarbeitende beschäftigen, gilt ab dem 2. Juli 2023 das Hinweisgeberschutzgesetz (kurz: HinSchG). Doch für wen gilt das Gesetz zusätzlich? Und wie gehen alle jetzt am Besten vor?

Letzte Änderungen im Hinweisgeberschutzgesetz

Nachdem bekannt wurde, dass Deutschland täglich eine hohe Strafe wegen der Nicht-Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie zahlen muss, wurde am 9. Mai 2023 im Vermittlungsausschuss eine Einigung gefunden. Diese hat am 12. Mai 2023 den Bundestag und am 13. Mai 2023 den Bundesrat passiert. Die wesentlichen Änderungen lauten:

Hinweisgeberschutz-Sprechstunde

Sie sind ein Unternehmen, ein Verein, ein Verband oder eine Kommune und nicht sicher, ob und wenn ja, wie Sie eine Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz einrichten müssen? Gern hilft Ihnen hier die Kanzlei Mareck in einer kostenlosen Hinweisgeber-Sprechstunde weiter.