Es ist soweit: Das Hinweisgeberschutzgesetz kommt
Am 12. Mai 2023 wurde das Hinweisgeberschutzgesetz final verabschiedet. Das Gesetz tritt ab dem 2. Juli 2023 in Kraft und verpflichtet zunächst Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeiter*Innen zur Implementierung von internen Meldestellen. Ab dem 17. Dezember 2023 trifft es dann auch die Unternehmen ab 50 Mitarbeiter*Innen.
Wie kann man das Gesetz umsetzen?
Um die Voraussetzungen schnell und unkompliziert umsetzen zu können, bietet sich der Einsatz eines digitalen Hinweisgebersystems an. Zwar sind anonyme Meldekanäle nicht verpflichtend, aber Unternehmen können davon profitieren. Denn es sinkt die Hemmschwelle für Hinweisgeber, Missstände zu melden und die Unternehmen können die Missstände frühzeitig beheben.
Wo liegen die Vorteile eines Hinweisgebersystems mit einer Vertrauensanwältin?
• Erreichbarkeit der Anwältin über Meldeportal und persönlich per Telefon
• Geschützter Dialog mit hinweisgebenden Personen unter Wahrung der Anonymität
• Prüfung von Relevanz und Plausibilität
• Beachtung von gesetzlichen Vorgaben wie Bearbeitungsfristen und Benachrichtigungen
• Anwaltliche Verschwiegenheitspflicht und Zeugnisverweigerungsrecht gegenüber Behörden
• Vertrauliche Berichte und Empfehlung für Maßnahmen an Geschäftsleitung
Wie geht es weiter?
Das Hinweisgeberschutzgesetz wurde am 2. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt damit genau einen Monat später am 2. Juli 2023 in Kraft – und zwar punktgenau an diesem Tag, obwohl er ein Sonntag ist.
Heike Mareck ist Anwältin. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen in der Beratung, Vertragsgestaltung und Vertretung auf dem Gebiet des IT-, Medien-, Datenschutz-, Arbeitsrechts und dem Hinweisgeberschutz. Als externe Datenschutzbeauftragte betreut sie zahlreiche Unternehmen. Daneben ist sie als Referentin sowie als Interviewpartnerin und (Gast-)Autorin sehr gefragt und steht für alle diese Tätigkeiten gern zur Verfügung.