Datenschutzrecht
Als Kanzlei mit dem Schwerpunkt Datenschutz engagieren wir uns auf vielfältige Weise in der Umsetzung der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für Unternehmen, Betriebe, Vereine und Organisationen. Wir beraten Sie bei konkreten Fragestellungen oder unterstützen Sie dauerhaft als externe Datenschutzbeauftragte.
Im interdisziplinären Austausch entwickeln wir zukunftsfähige Praxislösungen und teilen unser Wissen mit Freude in Blogartikeln und Leitfäden mit allen Interessierten. Darüber hinaus referieren wir auf Kongressen, leiten Workshops und führen Inhouse-Seminare zu alltäglichen Rechtsproblemen aus dem Datenschutz-, Medien-, IT- und Arbeitsrecht durch. Praxisnah, leicht verständlich und bei aller fachlichen Kompetenz dennoch unterhaltsam.
Einblicke in unsere Beratungstätigkeit
Auftragsverarbeitung und Datenübermittlung
Beratung im Umgang mit E-Mail und Web am Arbeitsplatz
Durchführung eines Datenschutzaudits
Erstellung von Verzeichnissen der Verarbeitungstätigkeiten
Formulierungen zur Einwilligung in Datenverarbeitung
Geschäftsgeheimnisse: vertraglicher Schutz, Anpassung von NDAs und sonstigen Vertragswerken
Haftung und Sanktionen
Löschverlangen nach DSGVO
Organisation des Datenschutzes im Unternehmen
Prüfung des datenschutzkonformen Umgangs mit Kunden- und Adressdaten, insbesondere beim Direktmarketing
Prüfung rechtlich zulässiger Videoüberwachung
Umgang mit den Aufsichtsbehörden
Verhalten bei Auskunftsverlangen
Vertretung bei gerichtlich und außergerichtlich Streitigkeiten mit Aufsichtsbehörden oder anderen Beteiligten
Unser Datenschutz Service
Beratung
Externer Datenschutz
Veranstaltungen
Blog zu aktuellen Rechtsfragen
Meldung DSB
Meldung einer Datenpanne
Aktuelles zum
Datenschutzrecht
Aufbewahrungsfristen 2024
Die Tabelle mit über 200 Dokumentenarten
Welche Unterlagen dürfen im Jahr 2024 datenschutzkonform vernichtet werden? Welche müssen weiterhin aufbewahrt werden? Jedes Jahr die gleichen Fragen. Die Tabelle verschafft den Überblick für das Jahr 2024.
Videoüberwachung in Fitness-Studios
Das sagt die Rechtsprechung: Die Videoüberwachung im Bereich einer Umkleide, der Trainingsfläche und der Aufenthaltsbereiche in einem Fitnessstudio ist eine Datenschutzverletzung.
Ist die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) ein „personenbezogenes Datum“ nach der DSGVO?
Fahrzeughersteller müssen unabhängigen Wirtschaftsakteuren Fahrzeug- Identifizierungsnummern bereitstellen. Ermöglicht diese Nummer, den Halter eines Fahrzeugs zu identifizieren, und stellt sie daher ein personenbezogenes Datum dar, ist diese Verpflichtung mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vereinbar.