Datenschutzrecht
Als Kanzlei mit dem Schwerpunkt Datenschutz engagieren wir uns auf vielfältige Weise in der Umsetzung der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für Unternehmen, Betriebe, Vereine und Organisationen. Wir beraten Sie bei konkreten Fragestellungen oder unterstützen Sie dauerhaft als externe Datenschutzbeauftragte.
Im interdisziplinären Austausch entwickeln wir zukunftsfähige Praxislösungen und teilen unser Wissen mit Freude in Blogartikeln und Leitfäden mit allen Interessierten. Darüber hinaus referieren wir auf Kongressen, leiten Workshops und führen Inhouse-Seminare zu alltäglichen Rechtsproblemen aus dem Datenschutz-, Medien-, IT- und Arbeitsrecht durch. Praxisnah, leicht verständlich und bei aller fachlichen Kompetenz dennoch unterhaltsam.
Einblicke in unsere Beratungstätigkeit
Auftragsverarbeitung und Datenübermittlung
Beratung im Umgang mit E-Mail und Web am Arbeitsplatz
Durchführung eines Datenschutzaudits
Erstellung von Verzeichnissen der Verarbeitungstätigkeiten
Formulierungen zur Einwilligung in Datenverarbeitung
Geschäftsgeheimnisse: vertraglicher Schutz, Anpassung von NDAs und sonstigen Vertragswerken
Haftung und Sanktionen
Löschverlangen nach DSGVO
Organisation des Datenschutzes im Unternehmen
Prüfung des datenschutzkonformen Umgangs mit Kunden- und Adressdaten, insbesondere beim Direktmarketing
Prüfung rechtlich zulässiger Videoüberwachung
Umgang mit den Aufsichtsbehörden
Verhalten bei Auskunftsverlangen
Vertretung bei gerichtlich und außergerichtlich Streitigkeiten mit Aufsichtsbehörden oder anderen Beteiligten

Unser Datenschutz Service

Beratung

Externer Datenschutz

Veranstaltungen

Blog zu aktuellen Rechtsfragen

Meldung DSB

Meldung einer Datenpanne

Aktuelles zum
Datenschutzrecht
Hinweisgeber: Workshop zum Einrichten einer Meldestelle im Unternehmen
Seit das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten ist, haben interne Untersuchungen deutlich zugenommen. Solche Ermittlungen und die Bearbeitung von Hinweisen können komplex und zeitaufwändig sein, da Unternehmen sowohl interne als auch externe Richtlinien beachten müssen.
Wenn die Presse Auskünfte über die Behandlungsmethoden eines verstorbenen Patienten wünscht
Nicht in allen Fällen kann sich ein Arzt oder ein Krankenhaus auf den postmortalen Geheimnisschutz eines verstorbenen Patienten gegenüber der Presse berufen. Zu diesem Ergebnis kommt das Verwaltungsgericht Mainz.
Eine Bahnfahrt, die ist lustig …
Muss für den Erwerb eines Bahntickets angegeben werden, ob die Person eine Frau oder ein Mann ist? Nein, sagt der Europäische Gerichtshof (09.01.2025, Az. C‑394/23) im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahren. Das gelte insbesondere, wenn die Datenerhebung darauf abziele, die geschäftliche Kommunikation zu personalisieren.
