
Entgelttransparenzrichtlinie
Am 6. Juni 2023 ist die europäische Entgelttransparenzrichtlinie (EU/2023/970 – EntgTranspRL) in Kraft getreten, die in Deutschland bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden muss.
Am 6. Juni 2023 ist die europäische Entgelttransparenzrichtlinie (EU/2023/970 – EntgTranspRL) in Kraft getreten, die in Deutschland bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden muss.
Wie gravierend ein sexuell bestimmtes Fehlverhalten im Hinblick auf arbeitsrechtliche Sanktionen eingestuft wird, ist in hohem Maße einzelfallabhängig. Die folgende Übersicht schafft Klarheit.
Zwar könne das Arbeitsverhältnis eines städtischen Mitarbeiters aufgrund einer Mitgliedschaft in einer konspirativen und rassistischen Vereinigung gekündigt werden, wenn die Mitgliedschaft konkrete Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis habe. Aber …
In „AA Arbeitsrecht aktiv“, Ausgabe 02/2023, S. 29 ff, befasse ich mich mit 11 arbeitsrechtlichen Irrtümern und Mythen zum Karneval, die bei Arbeitnehmern und Arbeitgebern „in der schönsten Jahreszeit“ immer mal wieder ein Thema sind.
Darf ein Krankenhaus eine Arbeitnehmerin als ungeeignet ansehen, weil sie vor Beginn des Arbeitsverhältnisses aus der katholischen Kirche ausgetreten ist? Und auch, wenn das Krankenhaus eigentlich gar nicht verlangt, in der katholischen Kirche zu sein? Diese Fragen beschäftigt nun auch den Europäischen Gerichtshof.