Bislang galten unter Zivilrechtlern die DS-GVO und die sich aus ihr ergebenden Betroffenenrechte – ähnlich wie Verstöße gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung – eher als „zahnloser Tiger“. Doch das Blatt könnte sich nun wenden: Zwei aktuelle Entscheidungen, in denen solche Verstöße mit fühlbaren Entschädigungszahlungen belegt worden sind, weisen den ersten Weg in eine andere Richtung.
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Heike Mareck ist Anwältin. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen in der Beratung, Vertragsgestaltung und Vertretung auf dem Gebiet des IT-, Medien-, Datenschutz-, Arbeitsrechts und dem Hinweisgeberschutz. Als externe Datenschutzbeauftragte betreut sie zahlreiche Unternehmen. Daneben ist sie als Referentin sowie als Interviewpartnerin und (Gast-)Autorin sehr gefragt und steht für alle diese Tätigkeiten gern zur Verfügung.