Welche Ansprüche gibt es, wenn der Arbeitgeber die Auskunft nach Art. 15 DS-GVO nicht, verspätet oder unvollständig erteilt? Kann der Arbeitnehmer in einem arbeitsgerichtlichen Vergleich „auf seinen Anspruch aus Art. 15“ verzichten? Antworten auf diese Fragen und mehr finden Sie im Beitrag.

Lesen Sie den ganzen Artikel in der Ausgabe 11/20 von „Arbeitsrecht aktiv (AA)“ oder kostenpflichtig digital unter dem folgenden Link: https://www.iww.de/aa/arbeitnehmerrechte/datenschutz-schnittstelle-datenschutzrecht-arbeitsrecht-antworten-auf-wichtige-fragen-f133767

 

 

 

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