Welche Ansprüche gibt es, wenn der Arbeitgeber die Auskunft nach Art. 15 DS-GVO nicht, verspätet oder unvollständig erteilt? Kann der Arbeitnehmer in einem arbeitsgerichtlichen Vergleich „auf seinen Anspruch aus Art. 15“ verzichten? Antworten auf diese Fragen und mehr finden Sie im Beitrag.
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Heike Mareck ist Anwältin. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen in der Beratung, Vertragsgestaltung und Vertretung auf dem Gebiet des IT-, Medien-, Datenschutz-, Arbeitsrechts und dem Hinweisgeberschutz. Als externe Datenschutzbeauftragte betreut sie zahlreiche Unternehmen. Daneben ist sie als Referentin sowie als Interviewpartnerin und (Gast-)Autorin sehr gefragt und steht für alle diese Tätigkeiten gern zur Verfügung.