Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen und Whistleblowern wird neu geregelt. Das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnisse – kurz GeschGehG – tritt in Kraft.
In 100 Minuten stellen wir Ihnen die gesetzlichen Neuregelungen vor. Im Mittelpunkt steht die Frage, welche Maßnahmen Betriebe zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen ergreifen müssen, um den neuen Anforderungen zu genügen. So können Betriebe bei einer unerlaubten Erlangung, Nutzung oder Offenbarung von Geschäftsgeheimnissen zivilrechtliche Ansprüche wie Unterlassung und Schadensersatz geltend machen. Zudem enthält der Gesetzentwurf erstmals ausdrückliche Regelungen, die Whistleblower schützen sollen.
Zielgruppe: Geschäftsführer, Inhaber von Betrieben, alle Interessierte
Zielgruppe: Geschäftsführer, Inhaber von Betrieben, Datenschutzbeauftragte, IT-Beauftragte
Zeit, Ort: 26. September 2019, 12:30 Uhr – 14:10 Uhr, Kreishandwerkerschaft Unna
Preis: Für Innungsbetriebe der Kreishandwerkerschaft Hellweg-Lippe kostenlos, für alle anderen 30 EUR (inklusive Imbiss)
Anmeldung unter: https://workshops.kh-hl.de/