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EU-DSGVO für Videoüberwachungen

24. März 2022 | 17:30 - 21:00

Für den Betreiber einer Videoüberwachung gibt das Bundesdatenschutzgesetz einen rechtlichen Rahmen vor: Videoüberwachung findet im Spannungsfeld zwischen wirtschaftlichen Interessen und schutzwürdigen Interessen der Betroffenen statt. Sie lernen mögliche Argumentationen der wirtschaftlichen Interessen kennen und erfahren, wie nützlich die Norm DIN-VDE-62676 in diesem Zusammenhang ist.

Die DSGVO stellt dem Betreiber Transparenzanforderungen und verlangt geeignete Hinweisschilder. Eine korrekte Dokumentation vermeidet Bußgelder. Sie ist auch wichtig für den Fall, dass die Videobilder vor Gericht als Beweis zugelassen werden sollen.

Wir besprechen die benötigten Unterlagen an einem übersichtlichen Musterprojekt. Dafür erstellen wir die Betriebsanforderungen und zeigen, welche Dokumente der Errichter beibringen kann und soll. Sie erhalten ein Musterdokument, das Sie dann für Ihre eigenen Zwecke weiterentwickeln können.

Lehrgangsthemen

  • Zwecke einer Videoüberwachung normgerecht dokumentieren
  • Transparenzanforderungen der DSGVO erfüllen
  • Haftungsrisiken als Errichter einschätzen
  • Prozessrisiken als Betreiber einschätzen
  • Rüstzeug für Abstimmungen mit Mitarbeitervertretung und Datenschutz

Veranstaltungsort

Handwerkskammer Dortmund
Ardeystraße 93
Dortmund, 44319 Deutschland
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Veranstalter

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