KI-Recht und Compliance
Die Nutzung von Künstlicher Intelligenz birgt nicht nur Chancen, sondern auch rechtliche Herausforderungen. Die Kanzlei Mareck bietet Ihnen maßgeschneiderte Beratung, um KI-Systeme rechtssicher und zukunftsfähig zu nutzen und die EU-KI-Verordnung (AI Act) rechtlich sauber umzusetzen. Wir unterstützen Sie bei der rechtlichen Abklärung zentraler Fragen, wie
KI-Richtlinien und Vertragsgestaltung:
Für den rechtssicheren Einsatz von KI-Systemen sind interne Richtlinien und gut gestaltete Verträge unerlässlich. Wir entwickeln mit Ihnen passende KI-Richtlinien, die Verantwortlichkeiten, Prozesse und ethische Standards definieren.
Datenschutzrechtliche Absicherung:
Die Integration von KI-Systemen bringt häufig datenschutzrechtliche Herausforderungen mit sich. Wir klären alle relevanten Fragen, um sicherzustellen, dass Ihr KI-System DSGVO-konform eingesetzt wird. Außerdem unterstützen wir Sie bei der Erstellung von Datenschutzhinweisen, falls erforderlich bei der Durchführung der Datenschutz-Folgenabschätzung und entwickeln Lösungen, um Datenschutzrisiken zu reduzieren.
Urheberrecht:
Die Nutzung von Trainingsdaten für KI-Systeme wirft häufig Fragen zum Urheberrecht und zur rechtmäßigen Datenverwendung auf. Wir klären, ob die Trainingsdaten urheberrechtlich relevant sind, wie Sie Lizenzen korrekt einholen und wie Sie Datenquellen rechtssicher dokumentieren.
Hinweisgebersysteme:
Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet viele Unternehmen zur Einrichtung interner Meldestellen und bietet zugleich die Chance, Integrität und Transparenz im Unternehmen zu stärken. Ein professionell eingerichtetes Hinweisgebersystem hilft, Risiken frühzeitig zu erkennen und angemessen darauf zu reagieren. Die Umsetzung erfordert juristisches Know-how – insbesondere im Zusammenspiel von Hinweisgeberschutzgesetz, Datenschutzrecht und internen Compliance-Strukturen. Unternehmen müssen sicherstellen, dass Meldungen vertraulich behandelt und gesetzliche Anforderungen eingehalten werden.
Als externe Vertrauensanwälte unterstützen wir Unternehmen bei der Einführung und rechtssicheren Ausgestaltung von Hinweisgebersystemen sowie bei deren Einbindung in bestehende Compliance-Strukturen.
Wenn der Rahmen steht, füllen wir ihn mit Leben: Wir entwickeln praxisnahe Compliance-Lösungen, schulen Ihr Team zu den rechtlichen Anforderungen des AI Acts und unterstützen Sie bei der Erstellung und Pflege der erforderlichen Dokumentation.
Unser KI-Recht & Compliance Service
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Datenschutz
Metall auf Metall – Endstation nach 27 Jahren
BGH erklärt Sampling als „Pastiche“ für zulässig
Es ist wohl der längste Rechtsstreit der deutschen Urheberrechtsgeschichte und er hat nun ein Ende gefunden: Mit Urteil vom 3. September 2026 hat der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH, Az. I ZR 74/22) entschieden, dass die Übernahme einer zwei Sekunden langen Rhythmussequenz aus dem Kraftwerk-Titel „Metall auf Metall“ (1977) in den Titel „Nur mir“ von Sabrina Setlur (1997) als zulässige Nutzung zum Zweck des „Pastiches“ nach § 51a Satz 1 UrhG erlaubt ist. Die Revision der Kläger blieb damit erfolglos.
Pastiche
EuGH klärt den Begriff „Pastiche" -Was das Urteil für Sampling und Kunstfreiheit bedeutetDer Gerichtshof der Europäischen Union hat am 14. April 2026 in der Rechtssache C-590/23 (Pelham) eine wegweisende Entscheidung zur urheberrechtlichen Ausnahme für „Pastiches"...
Auskunftsanspruch
Auskunftsanspruch:Was muss der ArbG bei einem langjährigen Arbeitsverhältnis liefern?Bei einem lang andauernden Arbeitsverhältnis kann der ArbG verlangen, dass der ArbN näher präzisiert, auf welche Informationen oder welche Verarbeitungsvorgänge sich sein...


