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100 Minuten – Betriebsgeheimnisse

27. März 2020 | 12:00 - 13:40

Psst, streng vertraulich – Betriebsgeheimnisse

Und wie schützen Sie Ihre Betriebsgeheimnisse und sich selbst vor Whistleblowern im Betrieb?

Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen und Whistleblowern wurde neu geregelt. Das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gilt seit April 2019. Doch was hat das mit dem Handwerksbetrieb zu tun? Mehr als Sie denken …

In 100 Minuten erfahren Sie, welche Maßnahmen Betriebe zum Schutz von Betriebsgeheimnissen ergreifen sollten, um den neuen Anforderungen zu genügen. Doch was sind eigentlich Geschäftsgeheimnisse in einem Handwerksbetrieb? Gibt es die überhaupt? Und wie sollte ich diese schützen? Und was ist mit dem Mitarbeiter, der kündigt und sich mit meinen Kundelisten selbstständig macht? In diesen 100 Minuten erhalten Sie Antworten.

Ihr Programm:

  • Grundzüge des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG)
  • Wen (be-)trifft es?
  • Was sind Geschäftsgeheimnisse? Haben wir die im Handwerksbetrieb auch?
  • Was sind erlaubte Handlungen und was unerlaubte Handlungen?
  • Wann kann ich als Chef Ansprüche gerichtlich geltend machen? Lohnt sich das?
  • GeschGehG versus Datenschutz und IT-Sicherheit
  • Kann man vertragliche Vereinbarungen zum Geheimnisschutz treffen?

Details

Datum:
27. März 2020
Zeit:
12:00 - 13:40

Veranstaltungsort

Handwerkskammer Dortmund
Ardeystraße 93
Dortmund, 44319 Deutschland
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Telefon
0231 5493-0
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Veranstalter

Handwerkskammer Dortmund
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E-Mail
info@hwk-do.de
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