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Das neue Hinweisgeberschutzgesetz

25. Mai 2023 | 15:00 - 17:00

Ein kurzer Überblick mit wichtigen Hinweisen und Tipps

Hat Ihr Unternehmen mehr als 50 Beschäftigte? Dann sollten Sie sich vorbereiten. Das neue Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten sowie öffentliche Stellen dazu, Meldekanäle und Verfahren für interne Meldungen und Folgemaßnahmen zur Verfügung zu stellen.

Hintergrund: Edward Snowden ist sicherlich einer der weltweit bekanntesten Hinweisgeber (Whistleblower) und mit ihm ist das Thema Hinweisgeberschutz in der Öffentlichkeit angekommen. Nun hat die EU mit der sogenannten Whistleblower-Richtlinie eine verpflichtende Vorgabe zur Einführung von Schutzvorschriften für Hinweisgeber in allen EU-Mitgliedstaaten verabschiedet. Deutschland setzt dies durch das neue Hinweisgeberschutzgesetz um.

Lehrgangsthemen

  • Welcher Betrieb ist betroffen?
  • Was bedeutet das Hinweisgeberschutzgesetz im Einzelnen?
  • Welche Anforderungen für den Betrieb ergeben sich aus dem neuen Gesetz?
  • Was muss bei der Implementierung unbedingt beachtet werden?
  • Wie kann ich ein Hinweisgebersystem aufbauen?
  • Welche datenschutzrechtlichen Anforderungen muss der Chef/die Chefin beachten?

Veranstaltungsort

Handwerkskammer Dortmund
Ardeystraße 93
Dortmund, 44319 Deutschland
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Veranstalter

Handwerkskammer Dortmund
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