Die Rechtsanwältin Frau Heike Mareck wird in einem Vortrag die rechtlichen Aspekte beleuchten, die das Hinweisgeberschutzgesetz mit sich bringt. Es sieht eine verpflichtende, sofortige Umsetzung einer internen Meldestelle zunächst für alle Unternehmen ab 250 Mitarbeitende vor. Diese Unternehmen haben nach der Verabschiedung des Gesetzes dann nur noch eine kurze Zeit für die Umsetzung. Auch kleinere Unternehmen ab 50 Beschäftigten sind verpflichtet, die Anforderungen des Gesetzes zu erfüllen.
Der Vortrag gibt einen Überblick über die neuen Anforderungen an die Arbeitgeber und zeigt die notwendigen Handlungsschritte und -optionen auf. In der anschließenden Diskussion soll es ausgiebig Gelegenheit geben mit der Expertin Fragen zu erörtern und sich gegenseitig über praktische Erfahrungen in Sachen Whistleblowing und dem Umgang damit auszutauschen.
Inhalt des Vortrages:
• Welche Unternehmen sind vom neuen Hinweisgeberschutzgesetz troffen?
• Welche Konsequenzen drohen dem Unternehmen bei fehlender Umsetzung?
• Wie kann ich ein Hinweisgebersystem aufbauen?
• Was macht eine Meldestelle?
• Was muss ich hierbei beim Datenschutz beachten?
• Welche Fristen gibt es hier?
• Welche Hinweise fallen unter das Gesetz?
• Falsches „Verpfeifen“ – so schützen sich Unternehmen