Einen Prozess zu haben, um Datenschutzpannen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu melden, ist ein „Must have“. Wann aber ist ein Vorfall meldepflichtig? Und wie muss die Meldung genau ausgestaltet sein?
Inhalte, u.a.:
• Wann ist ein Vorfall meldepflichtig?
• Wie wird eine Schutzverletzung „festgestellt“?
• Wer ist wann über die Datenschutzpanne zu informieren?
• Welchen Inhalt muss eine Meldung an die Aufsichtsbehörde haben?
• Welche Form muss die Meldung haben?
• Wie müssen Verantwortliche betroffene Personen über eine Datenschutzpanne benachrichtigen?
• Ausnahmen von der Benachrichtigungspflicht
Zielgruppe: Arbeitgeber:innen, Datenschutzbeauftragte, IT-Verantwortliche
Termin: Mittwoch, 11.06.2025
Dauer: 09.00-16.00 Uhr (inkl. Pausen, Getränke und Snack)
Ort: Kanzlei Mareck, Am Gemeindehaus 4, 44225 Dortmund
Kosten: 589,00 EUR zzgl. MwSt.*
*Alle Preise zzgl. Mehrwertsteuer. Die maximale Teilnahmezahl liegt bei 15 Personen. Die Mindestteilnehmerzahl bei 6 Personen. Sie erhalten die Seminarunterlagen sowie weiterführende Dokumente im Seminar bereitgestellt. Ebenfalls wird ein Teilnahmezertifikat im Nachhinein ausgestellt, welches als Nachweis zum Erhalt der Fachkunde dient.
Anmeldung per E-Mail: event@kanzlei-mareck.de
Stornierungsbedingungen: Beachten Sie, dass Stornierungen nur in schriftlicher Form (E-Mail an event@kanzlei-mareck.de ist ausreichend) berücksichtigt werden können.
Bis 14 Tage vor der jeweiligen Veranstaltung ist eine Stornierung der Teilnahme kostenfrei durch den Teilnehmenden möglich. Danach oder bei Nichterscheinen wird die gesamte Teilnehmergebühr fällig. Ein Ersatzteilnehmer kann jederzeit gestellt werden.
Auch bei den kostenfreien Veranstaltungen wird um eine vorherige Anmeldung gebeten.
Sollte die Mindestteilnehmerzahl bis 14 Tage vor der jeweiligen Veranstaltung nicht erreicht werden, kann die Veranstaltung durch die Kanzlei Mareck storniert werden. Die bereits angemeldeten Teilnehmenden werden unverzüglich schriftlich (auch in Form einer E-Mail) hiervon unterrichtet.