KI und Datenschutz
in Betrieben und Unternehmen
Die Kanzlei Mareck berät
in allen Fragen rund um:
Data Act
Seit dem 12. September 2025 gilt der europäische Data Act (Verordnung (EU) 2023/2854). Der Data Act stellt ein neues europäisches Regulierungsinstrument dar, um den Zugang zu Daten aus vernetzten Produkten und verbundenen Diensten zu ermöglichen sowie den Wechsel zwischen Cloud-Anbietern zu erleichtern. Wir sagen Ihnen, was der Data Act für Unternehmen bedeutet und welche Schritte jetzt vorbereitet werden sollten.
Künstliche Intelligenz
Die EU-KI-Verordnung (AI Act) stellt Unternehmen vor viele Herausforderungen. Wir unterstützen Sie bei der rechtlichen Abklärung zentraler Fragen, wie Einsatz von KI-Richtlinien, KI-Schulungen der Beschäftigten, Compliance-Vorgaben.
Inhouse-Seminare
zum rechtssicheren Umgang mit KI in kleinen und mittelständischen Unternehmen
Cybersicherheit
Fallen Sie unter NIS2? Wie schützen Sie Ihre Geschäftsgeheimnisse? Und was tun, wenn es Sie erwischt hat? Wir arbeiten mit IT-Forensikern zusammen und beraten Sie komplett, wenn Sie als Unternehmen von einem Cyberangriff betroffen sind.
IT-Vertragsrecht & IT-Arbeitsrecht
Sie haben vertragsrechtliche Fragen rund um Entwicklung und Einsatz von künstlicher Intelligenz, auch im Arbeitsverhältnis?
Entgelttransparenzrichtlinie
Personalabteilungen aufgepasst: Die neuen Anforderungen hinsichtlich der Entgelttransparenzrichtlinie gelten ab Mitte 2026. Das klingt erst einmal nach viel Zeit, um sich vorzubereiten. Tatsächlich ist der Zeitraum aber angesichts der notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen für Arbeitgeber kurz. Wir unterstützen Sie dabei, die notwendigen Strukturen jetzt aufzubauen.
Datenschutz
Wer 2026 den Ausbau oder die Neuentwicklung und Umsetzung neuer (insb. KI-)Projekte plant, kommt um DSGVO-Compliance und Rechtsfragen der Cybersicherheit nicht herum.
Kompetenzgebiete
Datenschutzrecht
Cybersicherheit
externer Datenschutz
Meldung Datenpanne
Meldung DSB
KI-Recht & Compliance
KI-Richtlinien
DSGVO-Konformität
Urheberrecht
Medienrecht
Urheberrecht
Social Media Recht
Dozentenrecht
IT-Arbeitsrecht
IT-Vertragsrecht
Beschäftigten-Datenschutz
Unternehmensaufbau
Hinweisgeber-Schutz
Meldestelle
EU-Recht
Datenschutzrecht
Aktuelles aus unseren
Rechtsgebieten
Völkerrecht und Verkehrsrecht im Grunde das Gleiche – die sonderbaren Aussagen des Außenministers Johann Wadephul
Am 7. Mai 2026 besuchte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier seinen Kollegen Alexander Stubb in Finnland. In ihren Gesprächen ging es um bilaterale Beziehungen, die Unterstützung der Ukraine und weiteres. Zusammen haben sie noch am selben Tag eine gemeinsame Pressekonferenz gegeben, in welcher der finnische Präsident Herrn Steinmeier zunächst auf Deutsch begrüßte und später ausführte, dass die Beziehung der Länder auf gemeinsamen Vorstellungen, darunter auch dem Bekenntnis zum Völkerrecht, basiere. Eine diplomatische und die deutsche Politik ehrende Aussage.
Cyberangriff auf das Land Berlin
Was Unternehmen aus den ersten 72 Stunden einer Cyberkrise lernen können: Der aktuelle Cybervorfall im Berliner Landesnetz zeigt, wie schnell aus einem technischen Sicherheitsereignis eine umfassende Organisations- und Rechtskrise werden kann. Im Zuge laufender forensischer Untersuchungen wurden weitere Datenabflüsse festgestellt; betroffen sein könnten auch personenbezogene oder nicht öffentliche Daten. Parallel ermitteln Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden, während der Krisenstab weiterarbeitet.
Metall auf Metall – Endstation nach 27 Jahren
BGH erklärt Sampling als „Pastiche“ für zulässig
Es ist wohl der längste Rechtsstreit der deutschen Urheberrechtsgeschichte und er hat nun ein Ende gefunden: Mit Urteil vom 3. September 2026 hat der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH, Az. I ZR 74/22) entschieden, dass die Übernahme einer zwei Sekunden langen Rhythmussequenz aus dem Kraftwerk-Titel „Metall auf Metall“ (1977) in den Titel „Nur mir“ von Sabrina Setlur (1997) als zulässige Nutzung zum Zweck des „Pastiches“ nach § 51a Satz 1 UrhG erlaubt ist. Die Revision der Kläger blieb damit erfolglos.
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Events
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* Mandanten-Adventskalender 2025
Der/die Gewinner:in wird kann sich direkt bei der Kanzlei Mareck melden. Der Versand des Gewinns erfolgt kostenlos innerhalb Deutschlands. Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich.
Teilnahmebedingungen
- Veranstalterin dieses Gewinnspiels ist die Kanzlei Mareck, Am Gemeindehaus 4, 44225 Dortmund, events@kanzlei-mareck.de.
- Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland.
- Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu den genannten Marken oder Herstellern und wird in keiner Weise von diesen gesponsert, unterstützt oder organisiert.
- Die Abbildungen der Gewinne dienen ausschließlich der Veranschaulichung; Marken- und Produktnamen sind Eigentum der jeweiligen Rechteinhaber.
- Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Haftungsausschluss / Disclaimer
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