E-Sportrecht
Der E-Sport in Deutschland entwickelt sich rasant. Dadurch stellen sich aber auch viele rechtliche Fragen: Lohnt sich für uns als Verein eine eigene E-Sport-Abteilung? Wie gründet man einen Verein? Dürfen Minderjährige an Turnieren nach 20 Uhr teilnehmen? Können wir Clannamen schützen lassen? Wie werden Lizenzen vergeben? Für alle diese Punkte benötigt man im E-Sport kompetenten rechtlichen Beistand.
Einblicke in unsere Beratungstätigkeit
Ansprechpartner für Angehörige von minderjährigen E-Sportler*innen
Ausarbeitung von NDAs (Geheimhaltungsverträgen)
Beantwortung von Fragen bei einer Vereinsgründung
Beratung bei der Durchführung von E-Sport-Veranstaltungen
Beratung bei der Vermarktung
Entwurf entsprechender Satzungen und von Lizenz- und Kooperationsverträgen
Erstellung von Spielerverträgen für professionelle Teams oder solche, die professionell spielen wollen
Erstellung von Verträgen im E-Sport
Jugendschutzrecht bei bestimmten Spieletiteln bzw. Disziplinen
			
			Unser E-Sportrecht Service
Beratung
Blog zu aktuellen Rechtsfragen
Veranstaltungen
			
			Aktuelles zum
Datenschutz
Datenschutzschulung für Auszubildende und/oder Werkstudenten
Gut geschulte MitarbeiterInnen sind der Schlüssel zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Daten im Unternehmen. Unsere 60-minütige Live-Online-Datenschutzschulung vermittelt Auszubildenden aller Lehrjahre sowie Werkstudenten das notwendige Wissen, um datenschutzkonform im Arbeitsalltag zu handeln.
Die Zahlung des Lösegeldes bei Cyberangriffen: Ist das strafbar?
Stellen Sie sich folgenden Sachverhalt vor: Unternehmen A hatte einen schwerwiegenden Cyberangriff in Form eines *Ransomware-Angriffes. Nun fordert der Hacker von dem Unternehmen A ein Lösegeld, welches in Form einer bestimmten Kryptowährung gezahlt werden soll. Ist die Zahlung dieses Lösegeldes für das Unternehmen strafbar?
15.000 EUR Bußgeld, weil Datenschutz-E-Mail-Adresse auf der Website des Unternehmens nicht funktionierte
Funktioniert Ihre E-Mail-Adresse, die Sie auf Ihrer Website haben und unter der die Kunden ihre DSGVO-Rechte (z.B. Löschung oder Auskunft) geltend machen können, wirklich? Das sollten Sie schnellstens testen.
			
			
					

