Inhouse-Seminare

Datenschutzschulung notwendig, aber keinen Referenten?

Alle zwei Jahre sollte eine Datenschutzschulung der Mitarbeiter:innen erfolgen – in manchen Fällen sogar in einem kürzeren Zeitraum. Das gilt auch für kleinere und mittlere Unternehmen, die keinen eigenen Datenschutzbeauftragten haben (intern oder extern) und in dem der Chef/die Chefin, das selbst machen muss. Aber was tun, wenn Sie keinen kennen, der die Schulung übernehmen kann und Sie gar nicht wissen, wer in Ihrem Haus geschult werden soll? Sprechen Sie gern die Kanzlei Mareck an, wir finden eine Lösung und schulen direkt vor Ort (In-house) oder in unseren Räumlichkeiten.

Zielgruppe: Für Mitarbeiter:innen aller Unternehmen, Vereine, Organisationen, Verbände
Termine: Als Präsenzseminar Inhouse oder in den Räumlichkeiten des Unternehmens, Vereins, der Organisation, des Verbandes möglich
Dauer: je 1,5 Stunden
Kosten: 29,00 EUR pro Teilnehmenden zzgl. MwSt.

Die Datenschutzgrundverordnung in der Kanzlei

Seit dem 25.05.2018 gelten die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und eine Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). In der DSGVO ist keine Ausnahme für Kanzleien normiert. Insofern ergeben sich Fragen zu datenschutzrechtlichen Handlungspflichten und zur Benennung, Stellung und Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten auch für Kanzleien.

• Besteht für die Kanzlei eine Bestellpflicht eines Datenschutzbeauftragten? Hier können nicht nur die Anzahl der Mitarbeiter sondern auch Tätigkeitsschwerpunkte entscheidend sein.
• Welche Informationspflichten entstehen bei Mandatsannahme?
• Welche Informationen müssen Sie auf der Kanzleihomepage vorhalten?
• Welche Maßnahmen zur IT- und Datensicherheit sind in der Kanzlei umgesetzt?
• Wie muss ein Verzeichnis über Verarbeitungstätigkeiten aussehen?

Die Inhouse-Schulung gibt Ihnen die Möglichkeit, individuelle Fragen zu klären und Kanzleiprozesse datenschutzkonform auszurichten.

Ort und Termine: Nach Vereinbarung in Ihrer Kanzlei
Dauer: 2 Stunden
Referentin: RAin Heike Mareck
Kosten: ab 999,00 € zzgl. MwSt. zzgl. Fahrt-, Übernachtungs- und Reisekosten

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Heike Mareck als

Referentin auf Ihrer Konferenz

Leitung bei Ihrem Workshop

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Heike Mareck ist nicht nur Rechtsanwältin und ausgewiesene Expertin für Datenschutzrecht. Die Schriftleiterin einer arbeitsrechtlichen Fachzeitschrift ist sowohl eine gefragte Gastautorin als auch eine in der Wirtschaftsregion Rhein/Ruhr häufig und gern gebuchte Referentin. Die von ihr Tag für Tag bearbeiteten Rechtsprobleme aus dem IT-, Medien-, Datenschutz- und Arbeitsrechts erläutert Rechtsanwältin Mareck praxisnah, leicht verständlich und bei aller fachlichen Kompetenz und Wissensvermittlung unterhaltsam.

Auf Kongressen, Workshops oder Inhouse-Seminaren behandelt die Anwältin – je nach Wunsch des Veranstalters bzw. Mandanten – Themen wie zum Beispiel:

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Urheberrecht und Datenschutz für Vortrags- und Unterrichtsmaterialien – Tipps für die Praxis

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Psst, streng vertraulich: Schutz von Geschäftsgeheimnissen und Whistleblowern

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Datenschutz in der Personalarbeit

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Rechtssicher im Netz und in den sozialen Medien

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Internetrecht: Was muss beachtet werden?

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Für Young Professionals: Arbeitsrecht und Datenschutz in der digitalisierten Arbeitswelt

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T +49 231 77 62 890

F +49 231 77 62 889

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Wir kommunizieren mit unseren Mandanten über das datenschutzkonforme Tool „Red Connect“

Adresse

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44225 Dortmund

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