KI-Recht und Compliance
Die Nutzung von Künstlicher Intelligenz birgt nicht nur Chancen, sondern auch rechtliche Herausforderungen. Die Kanzlei Mareck bietet Ihnen maßgeschneiderte Beratung, um KI-Systeme rechtssicher und zukunftsfähig zu nutzen und die EU-KI-Verordnung (AI Act) rechtlich sauber umzusetzen. Wir unterstützen Sie bei der rechtlichen Abklärung zentraler Fragen, wie
KI-Richtlinien und Vertragsgestaltung:
Für den rechtssicheren Einsatz von KI-Systemen sind interne Richtlinien und gut gestaltete Verträge unerlässlich. Wir entwickeln mit Ihnen passende KI-Richtlinien, die Verantwortlichkeiten, Prozesse und ethische Standards definieren.
Datenschutzrechtliche Absicherung:
Die Integration von KI-Systemen bringt häufig datenschutzrechtliche Herausforderungen mit sich. Wir klären alle relevanten Fragen, um sicherzustellen, dass Ihr KI-System DSGVO-konform eingesetzt wird. Außerdem unterstützen wir Sie bei der Erstellung von Datenschutzhinweisen, falls erforderlich bei der Durchführung der Datenschutz-Folgenabschätzung und entwickeln Lösungen, um Datenschutzrisiken zu reduzieren.
Urheberrecht:
Die Nutzung von Trainingsdaten für KI-Systeme wirft häufig Fragen zum Urheberrecht und zur rechtmäßigen Datenverwendung auf. Wir klären, ob die Trainingsdaten urheberrechtlich relevant sind, wie Sie Lizenzen korrekt einholen und wie Sie Datenquellen rechtssicher dokumentieren.
Wenn der Rahmen steht, füllen wir ihn mit Leben: Sie erhalten von uns Compliance-Lösungen und wir schulen Ihr Team in den rechtlichen Anforderungen des AI Acts. Hierbei unterstützen wir Sie auch bei der Erstellung und Pflege der erforderlichen Dokumentation.

Unser KI-Recht & Compliance Service

Beratung

Blog zu aktuellen Rechtsfragen

Veranstaltungen

Aktuelles zum
Datenschutz
Datenschutzschulung für Auszubildende und/oder Werkstudenten
Gut geschulte MitarbeiterInnen sind der Schlüssel zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Daten im Unternehmen. Unsere 60-minütige Live-Online-Datenschutzschulung vermittelt Auszubildenden aller Lehrjahre sowie Werkstudenten das notwendige Wissen, um datenschutzkonform im Arbeitsalltag zu handeln.
Die Zahlung des Lösegeldes bei Cyberangriffen: Ist das strafbar?
Stellen Sie sich folgenden Sachverhalt vor: Unternehmen A hatte einen schwerwiegenden Cyberangriff in Form eines *Ransomware-Angriffes. Nun fordert der Hacker von dem Unternehmen A ein Lösegeld, welches in Form einer bestimmten Kryptowährung gezahlt werden soll. Ist die Zahlung dieses Lösegeldes für das Unternehmen strafbar?
15.000 EUR Bußgeld, weil Datenschutz-E-Mail-Adresse auf der Website des Unternehmens nicht funktionierte
Funktioniert Ihre E-Mail-Adresse, die Sie auf Ihrer Website haben und unter der die Kunden ihre DSGVO-Rechte (z.B. Löschung oder Auskunft) geltend machen können, wirklich? Das sollten Sie schnellstens testen.
