Quick Check

Sind Sie verpflichtet, ein Hinweisgebersystem einzurichten?

Der Quickcheck ist ein unverbindliches Informationsangebot und stellt keine konkrete Rechtsauskunft dar. Indem Sie die folgenden Fragen beantworten, erfahren Sie genau, ob und ab wann Sie vom neuen Hinweisgeberschutzgesetz betroffen sind:

Wir sind ...

 

Für weiterführende Informationen können Sie sich hier kostenlos unseren Whistleblower-Leitfaden downloaden oder direkt einen kostenlosen und persönlichen Beratungstermin in unserer Hinweisgeber-Sprechstunde vereinbaren:

Kontakt

Rufen Sie an

T +49 231 58 694 707

F +49 231 58 694 772

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info@kanzlei-mareck.de

Adresse

Am Gemeindehaus 4
44225 Dortmund

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