KI und Datenschutz
in Betrieben und Unternehmen
KI und Datenschutz
in Betrieben und Unternehmen
Die Kanzlei Mareck berät
in allen Fragen rund um:
Künstliche Intelligenz
Die EU-KI-Verordnung (AI Act) stellt ab Anfang Februar Unternehmen vor neuen Herausforderungen. Wir unterstützen Sie bei der rechtlichen Abklärung zentraler Fragen, wie Einsatz von KI-Richtlinien, KI-Schulungen der Beschäftigten, Compliance-Vorgaben.
Cybersicherheit
Fallen Sie unter NIS2? Wie schützen Sie Ihre Geschäftsgeheimnisse? Und was tun, wenn es Sie erwischt hat? Wir arbeiten mit IT-Forensikern zusammen und beraten Sie komplett, wenn Sie als Unternehmen von einem Cyberangriff betroffen sind.
IT-Vertragsrecht & IT-Arbeitsrecht
Sie haben vertragsrechtliche Fragen rund um Entwicklung und Einsatz von künstlicher Intelligenz, auch im Arbeitsverhältnis?
Entgelttransparenzrichtlinie
Personalabteilungen aufgepasst: Zwar gelten die neuen Anforderungen erst ab Mitte 2026. Das klingt erst einmal nach viel Zeit, um sich vorzubereiten. Tatsächlich ist der Zeitraum aber angesichts der notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen für Arbeitgeber kurz. Wir unterstützen Sie dabei, die notwendigen Strukturen im Jahr 2025 aufzubauen.
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Ab dem 28. Juni 2025 gilt das BFSG. Wir beraten Sie und sagen Ihnen, ob Sie betroffen sind und was Sie dann schnellstens regeln sollten.
Datenschutz
Wer 2025 den Ausbau oder die Neuentwicklung und Umsetzung neuer (insb. KI-)Projekte plant, kommt um DSGVO-Compliance und Rechtsfragen der Cybersicherheit nicht herum.

Kompetenzgebiete

Datenschutzrecht
Cybersicherheit
externer Datenschutz
Meldung Datenpanne
Meldung DSB

KI-Recht & Compliance
KI-Richtlinien
DSGVO-Konformität
Urheberrecht

Medienrecht
Urheberrecht
Social Media Recht
Dozentenrecht

IT-Arbeitsrecht
IT-Vertragsrecht
Beschäftigten-Datenschutz
Unternehmensaufbau

Hinweisgeber-Schutz
Meldestelle
EU-Recht
Datenschutzrecht

Aktuelles aus unseren
Rechtsgebieten
Verschlüsselung von Mails
Falsche Rechnungen – falsches Konto: Wer trägt den Schaden? Das Manipulieren von Rechnungen nimmt zu. Doch kann ein Handwerksbetrieb verlangen, dass seine Rechnung beglichen wird, auch wenn der Kunde bereits auf ein falsches Konto überwiesen hat? Hierzu sind jetzt zwei Entscheidungen veröffentlicht worden, die unterschiedlicher nicht sein könnten.
Wer erbt den Instagram-Account?
Verstirbt ein(e) Instagram-Nutzer:in, wird der Account in den sogenannten Gedenkzustand versetzt. Zwar kann das Profil dann nicht mehr genutzt werden, aber es bleibt sichtbar…
Hinweisgeber: Workshop zum Einrichten einer Meldestelle im Unternehmen
Seit das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten ist, haben interne Untersuchungen deutlich zugenommen. Solche Ermittlungen und die Bearbeitung von Hinweisen können komplex und zeitaufwändig sein, da Unternehmen sowohl interne als auch externe Richtlinien beachten müssen.

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T +49 231 58 694 707
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