Urheberrecht
Beratungsfelder/Kompetenzen
Gerade in Zeiten des Internets ist das „geistige Eigentum“ extrem wichtig. Denn nicht selten, werden eigene „Werke“ schnell mal von anderen ohne Einwilligung genutzt. Doch der Umgang mit Urheberrechten ist für Laien auch nicht immer einfach und führt immer wieder zu rechtlichen Missverständnissen.
Ein großer Bereich des Urheberrechts ist das Foto- und Bildrecht. Im Internet gibt es unendlich viele Bilder von Personen und Sachen und noch nie war es so einfach, diese zu kopieren und erneut zu verwerten. Die Kanzlei Mareck sagt Ihnen, was hierbei geht und was nicht. Sie hilft Ihnen kompetent und zuverlässig, wenn die Grenzen überschritten wurden.
Die Kanzlei Mareck betreut Unternehmen, Betriebe, Autoren, Künstler aus der Kultur-, Event- und Kreativwirtschaft und vor allem Privatpersonen in Fragen des Urheberrechts.
Ein kurzer Einblick in unsere Urheberrechtsbereiche:
Kompetenzen
Urheberrechtsverletzungen im Internet
Abmahnung wegen Verwendung von Fotos auf Webseiten
Abmahnung wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten auf Youtube und Co.
Veröffentlichung von urheberrechtlich geschützten Texten im Internet
Löschverlangen nach DS-GVO
Einräumung von Nutzungsrechten
Für Fotografen: Fotos lizensieren und Lizenzbedingungen
Bildrechte in Social Media
Veröffentlichungen
von Heike Mareck
Mallorca-Gate, Ausspähen und Instrumentalisierung Minderjähriger
Mallorca-Gate, Ausspähen und Instrumentalisierung Minderjähriger?Bei der sogenannten „Mallorca-Gate“-Affäre ging es um die NRW-Ex-Umweltministerin Ursula H.-E.. Hier stand der Vorwurf im Raum, dass sie zusammen mit einigen anderen Politikern auf Mallorca kurz nach der...
Falschzitate in sozialen Medien
Falschzitate in sozialen MedienFacebook muss 10.000 EUR an Politikerin Künast zahlen Am Landgericht (LG) Frankfurt am Main sorgt ein Urteil (08.04.2022, Az. 2-03 O 188/21) für Aufruhr. Hintergrund ist ein Falschzitat der Grünen-Politikerin Renate Künast, welches viral...
Beschäftigtendatenschutz – Der Tod und der Datenschutz
Was gilt nach der DSGVO hinsichtlich personenbezogener Daten verstorbener Mitarbeiter?
Diese Frage stelltn sich häufig, wenn z.B. ein Arbeitnehmer unerwartet verstirbt und Dritte um Auskunft über den Verstorbenen bitten.
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Sie können uns über das Kontaktformular erreichen, gern auch telefonisch unter 0231 / 77 62 890 oder per E-Mail unter info@kanzlei-mareck.de .
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