Arbeitgeber mit mehr als 50 Mitarbeitenden sowie öffentliche Stellen fallen unter das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) und müssen nun eine interne Meldestelle einrichten. Über die interne Meldestelle muss eine vertrauliche Meldung und Bearbeitung eingehender Hinweise sichergestellt werden. Das Seminar verhilft den Teilnehmern, die Einhaltung des HinSchG in ihren Betrieben sicherzustellen.
• Was bedeutet das Hinweisgeberschutzgesetz im Einzelnen?
• Welcher Betrieb benötigt eine interne Meldestelle?
• Was kann an die interne Meldestelle gemeldet werden?
• Was macht eine Meldestelle?
• Wie sollte eine interne Meldestelle organisiert sein?
• So kann der Hinweisgeberschutz praktisch aussehen
Anmeldung unter: https://workshops.kh-hl.de/
Exklusiv für Mitgliedsunternehmen der Kreishandwerkerschaft Hellweg-Lippe