Der Einsatz von optischen Überwachungssystemen (Videokamera, Dash- und Bodycam, Drohnen) nimmt auch in den Betrieben zu. Unter welchen Voraussetzungen ist dies gemäß des (Beschäftigten)Datenschutzes zulässig? Was aus Sicht der Betreiber zu tun ist, erfahren Sie in diesem Seminar.
• Einsatzbereiche, Anwendungsbereiche (Aufzeichnung, Speicherung, Monitoring)
• Widerstreitende Interessen Betroffener (Privatpersonen, Mitarbeiter, Arbeitnehmer, Lieferanten, von Zufallsaufnahmen Betroffene)
• Schaffung der Voraussetzungen: Belehrung und Information, Kennzeichnung sowie Dokumentation
• Mitarbeiter: Vereinbarungen und zu treffende Regelungen
• Verträge: Wartung & Support
• Fälle aus der Praxis
Anmeldung unter: https://workshops.kh-hl.de/