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Aufsichtsbehörde: Was gilt bei der Videoüberwachung und der Veröffentlichung von Bildmaterial?

7. Mai 2025 | 12:00 - 16:00

Drohnenflüge mit Kameras, Videoüberwachungen am und im Unternehmen: Überwachungen sind und bleiben ein aktuelles Thema. Doch wie kann eine datenschutzkonforme Videoüberwachung im Unternehmen aussehen? Anhand eines in NRW geschehenen Falles und den Fragen der Aufsichtsbehörde wird die Situation nachgespielt und mit Lösungsvorschlägen anschaulich und praktisch erläutert.

Zielgruppe: Arbeitgeber:innen, Datenschutzbeauftragte, IT-Verantwortliche
Termin: Mittwoch, 07.05.2025,
Dauer: 12.00 – 16.00 Uhr (inkl. Pause, Getränke und Snack)
Ort: IHK-Forum am Rombergpark, Am Rombergpark 38 – 40, 44225 Dortmund
Kosten: 399,00 EUR zzgl. MwSt.*

Was Sie sonst noch zur Buchung und Stornierung von Events der Kanzlei Mareck wissen sollten finden Sie hier!

Details

Datum:
7. Mai 2025
Zeit:
12:00 - 16:00

Veranstaltungsort

IHK-Forum,
Am Rombergpark 38-40
Dortmund, 44225