Wenn der Chef alles selbst machen darf
Datenschutz nimmt im Arbeitsverhältnis eine wichtige Stellung ein. Nahezu jeder Arbeitsplatz ist heute mit einem PC ausgestattet. Welche Daten dürfen über den Mitarbeiter erhoben werden? Welche Rechte stehen Arbeitnehmer, Chef und Betriebsrat zu? Das Seminar informiert kompakt über wesentliche rechtliche Grundlagen und Anforderungen an die Datenschutzorganisation.
Speziell den Datenschutzverantwortlichen in den Handwerksbetrieben, IT-Verantwortlichen und Mitgliedern von Betriebsräten werden die notwendigen Datenschutzkenntnisse vermittelt.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sind die rechtliche Grundlage für die Zulässigkeit der Datenverarbeitung und die Datenschutzorganisation. Handwerksbetriebe müssen zur Vermeidung von hohen Bußgeldern das neue Datenschutzrecht anwenden.
Lehrgangsthemen
1. Tag: Datenschutzrecht
- Grundlagen des Datenschutzrechts
- Prinzipien der DS-GVO
- Beschäftigtendatenschutz
- Kundendatenschutz
- Zulässigkeit personalisierter Werbung
- Rechte der Betroffenen
- Pflichten des Betriebs
- Haftung und Sanktionen
2. Tag: Datenschutzorganisation
- Anforderungen an eine richtige Datenschutz-Organisation
- Verantwortlichkeiten im Handwerksbetrieb
- Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
- Verpflichtung auf das Datengeheimnis
- Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
- Outsourcing der Datenverarbeitung/Auftragsverarbeitung
- Anforderungen an ein Sicherheitsmanagement
- Meldung von Datenschutzvorfällen an Aufsicht und Betroffenen