Einen Prozess zu haben, um Datenschutzpannen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu melden, ist ein „Must have“. Wann aber ist ein Vorfall meldepflichtig? Und wie muss die Meldung genau ausgestaltet sein?
Inhalte, u.a.:
• Wann ist ein Vorfall meldepflichtig?
• Wie wird eine Schutzverletzung „festgestellt“?
• Wer ist wann über die Datenschutzpanne zu informieren?
• Welchen Inhalt muss eine Meldung an die Aufsichtsbehörde haben?
• Welche Form muss die Meldung haben?
• Wie müssen Verantwortliche betroffene Personen über eine Datenschutzpanne benachrichtigen?
• Ausnahmen von der Benachrichtigungspflicht
Zielgruppe: Arbeitgeber:innen, Datenschutzbeauftragte, IT-Verantwortliche
Termin: Mittwoch, 11.06.2025
Dauer: 09.00-16.00 Uhr (inkl. Pausen, Getränke und Snack)
Ort: IHK-Forum am Rombergpark, Am Rombergpark 38 – 40, 44225 Dortmund
Kosten: 589,00 EUR zzgl. MwSt.*
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