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Facebook, WhatsApp und Co. im Betrieb
3. März 2020 | 17:30 - 20:00

Was Chefs und Mitarbeiter arbeitsrechtlich wissen sollten
Arbeitsrecht und Internet
Facebook, Twitter, WhatsApp & Co. – auch in den Betrieben ändern sich die Kommunikationsgewohnheiten. Dabei werden immer mehr persönliche, aber auch dienstliche Informationen öffentlich zugänglich gemacht. Aber wo ist die Grenze bei dienstlichen und privaten Äußerungen von Mitarbeitern? Wann sollte der Arbeitgeber einschreiten? Welche Posts und Aktivitäten sind arbeitsrechtlich rufschädigend und was muss der Chef tun, um einer Schädigung des Betriebs vorzubeugen?
Dieses Seminar gibt Antworten auf die wichtigsten arbeitsrechtlichen Fragen im Web 2.0. Anhand von Praxisbeispielen erhalten Sie konkrete Handlungsanleitungen für den täglichen Umgang mit sozialen Netzwerken und Social Business-Plattformen im Betrieb.
Im Seminar „Arbeitsrecht und Internet“ erfahren Sie …
- wann die Nutzung von Handy, Internet & Co. während der Arbeitszeit im Betrieb erlaubt sein sollte und wann nicht
- warum WhatsApp und Co. überhaupt ein Problem darstellen kann
- welche Informationen unter „Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse“ zu verstehen sind und wie die Mitarbeiter darauf hinzuweisen sind
- wo die größten Gefahren für den Arbeitgeber lauern, wenn die Mitarbeiter sich im Netz äußern
- welche arbeitsrechtlichen Sanktionen (Ermahnung, Abmahnung, Kündigung) bei Verstößen und Überschreitungen gegen die Nutzungsregeln im Raum stehen
- welche Daten der Arbeitgeber beim Mitarbeiter erheben darf (Stichwort: Chef liest mit …)
- worauf man achten sollte, wenn der Mitarbeiter den Betrieb verlässt (Stichwort: Herausgabe von Zugangsdaten, Kontaktdaten und Accounts)
- an welche Vorgaben sich der Arbeitgeber bei der Nutzung von sozialen Netzwerken halten muss.
Dienstag, 03.03.2020, 17.30-20.00 Uhr
Veranstaltungsort: Handwerkskammer Dortmund, Bildungszentrum, Ardeystr. 93, 44139 Dortmund
Anmeldungen nach den Sommerferien 2019 unter www.hwk-do.de