In Praxen herrscht ein ständiger Umgang mit Patientendaten. Überwiegend handelt es sich um Gesundheitsdaten von Patienten, die nicht nur durch die ärztliche Schweigepflicht, sondern auch durch die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) als sogenannte besondere Kategorien von Daten klassifiziert und daher besonders geschützt werden müssen.
Ärzte und andere Heilberufler (Logopäden, Ergotherapeuten etc.) benötigen daher für Ihre Praxis ein Datenschutzmanagement, um sicherzustellen und dokumentiert nachzuweisen zu können, dass sie den Datenschutz entsprechend den gesetzlichen Vorgaben wahren.
Inhalte u.a.
• Erstellung eines Verzeichnisses für Verarbeitungsvorgänge in der Praxis
• Erstellung von Einwilligungserklärungen für Patienten
• Bearbeitung von Auskunftsbegehren von Patienten
• Durchführung von Mitarbeiterschulungen
• Besondere Probleme, z.B. bei Einwilligungen, bei Minderjährigen
• Aktuelle Praxisfälle aus den Aufsichtsbehörden
Zielgruppe: Mitarbeiter:innen, die in den Praxen den Datenschutz managen müssen
Termin: Dienstag, 08.04.2025
Dauer: 09.00-16.00 Uhr (inkl. Pausen, Getränke und Snack)
Kosten: 589,00 EUR zzgl. MwSt.
Zielgruppe: Mitarbeiter:innen, die in den Praxen den Datenschutz managen müssen
Termin: Dienstag, 08.04.2025
Dauer: 09.00-16.00 Uhr (inkl. Pausen, Getränke und Snack)
Ort: Kanzlei Mareck, Am Gemeindehaus 4, 44225 Dortmund
Kosten: 589,00 EUR zzgl. MwSt.*
*Alle Preise zzgl. Mehrwertsteuer. Die maximale Teilnahmezahl liegt bei 15 Personen. Die Mindestteilnehmerzahl bei 6 Personen. Sie erhalten die Seminarunterlagen sowie weiterführende Dokumente im Seminar bereitgestellt. Ebenfalls wird ein Teilnahmezertifikat im Nachhinein ausgestellt, welches als Nachweis zum Erhalt der Fachkunde dient.
Anmeldung per E-Mail: event@kanzlei-mareck.de
Stornierungsbedingungen: Beachten Sie, dass Stornierungen nur in schriftlicher Form (E-Mail an event@kanzlei-mareck.de ist ausreichend) berücksichtigt werden können.
Bis 14 Tage vor der jeweiligen Veranstaltung ist eine Stornierung der Teilnahme kostenfrei durch den Teilnehmenden möglich. Danach oder bei Nichterscheinen wird die gesamte Teilnehmergebühr fällig. Ein Ersatzteilnehmer kann jederzeit gestellt werden.
Auch bei den kostenfreien Veranstaltungen wird um eine vorherige Anmeldung gebeten.
Sollte die Mindestteilnehmerzahl bis 14 Tage vor der jeweiligen Veranstaltung nicht erreicht werden, kann die Veranstaltung durch die Kanzlei Mareck storniert werden. Die bereits angemeldeten Teilnehmenden werden unverzüglich schriftlich (auch in Form einer E-Mail) hiervon unterrichtet.