Musterschreiben: Datenschutz bei Mitarbeiterfotos im Internet oder in sozialen Medien

Die Nutzung von Fotos Ihrer (aktuellen) Mitarbeiter im Internet, im Intranet oder in sozialen Medien setzt die freiwillige Einwilligung des einzelnen Mitarbeiters voraus. Hierfür können Sie die folgende Formulierung nutzen.

Sie können sich die Arbeitshilfe aus dem Informationsdienst „Zahnarzt professionell“ (ZP) gern kostenpflichtig unter dem folgenden Link herunterladen:

https://www.iww.de/zp/ihr-gutes-recht/musterschreiben-datenschutz-bei-mitarbeiterfotos-im-internet-oder-in-sozialen-medien-d76905