Musterschreiben: Datenschutz bei Mitarbeiterfotos im Internet oder in sozialen Medien
Die Nutzung von Fotos Ihrer (aktuellen) Mitarbeiter im Internet, im Intranet oder in sozialen Medien setzt die freiwillige Einwilligung des einzelnen Mitarbeiters voraus. Hierfür können Sie die folgende Formulierung nutzen.
Sie können sich die Arbeitshilfe aus dem Informationsdienst „Zahnarzt professionell“ (ZP) gern kostenpflichtig unter dem folgenden Link herunterladen:
Heike Mareck ist Anwältin. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen in der Beratung, Vertragsgestaltung und Vertretung auf dem Gebiet des IT-, Medien-, Datenschutz-, Arbeitsrechts und dem Hinweisgeberschutz. Als externe Datenschutzbeauftragte betreut sie zahlreiche Unternehmen. Daneben ist sie als Referentin sowie als Interviewpartnerin und (Gast-)Autorin sehr gefragt und steht für alle diese Tätigkeiten gern zur Verfügung.