Einsichtnahme und Auskunft nach dem Datenschutz – wozu ist der Arzt verpflichtet?

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Patienten haben gegenüber dem behandelnden Arzt einen Anspruch auf Einsicht in die sie betreffenden Patientenunterlagen. Doch zunehmend berufen sich die Patienten jetzt auf „ihr“ Recht zur Auskunft nach dem Datenschutz. Was hat das auf sich?

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