Einsichtnahme und Auskunft nach dem Datenschutz – wozu ist der Arzt verpflichtet?

Publikation

Patienten haben gegenüber dem behandelnden Arzt einen Anspruch auf Einsicht in die sie betreffenden Patientenunterlagen. Doch zunehmend berufen sich die Patienten jetzt auf „ihr“ Recht zur Auskunft nach dem Datenschutz. Was hat das auf sich?

Lesen Sie den ganzen Artikel in der November-Ausgabe von „der niedergelassene arzt“ oder kostenfrei digital unter dem folgenden Link: https://www.der-niedergelassene-arzt.de/praxis/news-details/recht/einsichtnahme-und-auskunft-nach-dem-datenschutz-wozu-ist-der-arzt-verpflichtet#:~:text=der%20Arzt%20verpflichtet%3F-,Einsichtnahme%20und%20Auskunft%20nach%20dem%20Datenschutz%20%E2%80%93%20Wozu%20ist%20der%20Arzt,in%20die%20sie%20betreffenden%20Patientenunterlagen

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