34 Nights in Dubai – ein etwas anderer Praktikumsbericht, Teil 2

Mein Ankommen und meinen Alltag in Dubai hatte ich bereits im ersten Teil beschrieben. Doch in Dubai/VAE gibt es gerade auch für junge Leute viel zu entdecken. Der zweite Teil widmet sich daher den wichtigen Themen Ausflüge und Ausblick.

Ausflüge

Ich hatte an den Wochenenden genug Zeit, um vieles zu erleben, woran ich Interesse hatte. Eine kleine Auswahl: drei Mal zur Expo (gab es mit dem Ticket der einheimischen Fluglinie gleich dazu), Besichtigung des höchsten Gebäude der Welt, dem Burj Khalifa (Achtung vorher Ticket online besorgen), schnorcheln an der Spitze von Palm Island, 8-stündige Wüstentour (= fünf Reisetabletten, da ich ziemlich reisekrank bin, aber absolutes „Muss“, denn das war super), Skilaufen in der Ski Dubai in der Mall of the Emirates, shoppen in der Dubai Mall. Um es gleich vorweg zu nehmen: Handeln auf dem Markt ist und wird wohl nicht mehr meine Sache.  

Ein Wort zum Deutschland-Pavillon auf der Expo. Ich war stolz auf diesen Pavillon, denn Deutschland präsentierte sich hier als ein Land, dass sich der Nachhaltigkeit verschrieben hat. Es gab viele interaktive Möglichkeiten, um sich dem Thema Nachhaltigkeit spielerisch zu widmen, zum Beispiel eine CO2-Knone oder ein Balance-Spiel zum wirtschaftlichen Haushalten. An alle Nörgler: Ja, vielleicht sind wir tatsächlich noch nicht so weit, aber ich konnte einen Einblick davon erhalten, WO wir hinwollen. Und ich kann nur sagen, die Richtung stimmt. Chapeau an die Macher des Deutschlands-Pavillon. Kein Problem ist es übrigens, richtig gut in Dubai essen zu gehen und das zu einem vernünftigen Preis.

Abschied

Mein Abschied aus Dubai fiel zeitgleich mit dem Beginn des Ramadans – 2. April 2022. Kurios: Mitten in der Stadt fuhr auf der sechsspurigen Straße ein Polizeiauto an mir vorbei, im Anhänger eine Artillerie – das war die Ramadankanone (kennen wir nicht in Deutschland). Diese wird immer zum Sonnenuntergang abgeschossen und signalisiert, dass das Fastenbrechen nach Sonnenuntergang beginnt. Das wird live im Fernsehen übertragen. Und überhaupt: Auf den Straßen sieht man extrem viele große Autos, Kleinwagen dagegen nicht.

Apropos

Mein Tipp an alle Kommilitonen:Innen: Nein, ich war auf der Schule nicht für ein Jahr im Ausland und ich bin auch nicht zweisprachig aufgewachsen. Leute: traut Euch was, niemand erwartet perfektes Oxford-Englisch von Euch!

Ausblick

Auch wenn das jetzt kitschig klingt: Aber mein Dank geht an die Kanzlei Schlüter, Graf und Partner. Ganz besonders an Andrés, Yulia, Heinrich, Albert, Ibrahim, Dounia, Usama, Mahmoud: DANKE für die großartige Zeit und Eure Wertschätzung mir gegenüber – einem Jura-Praktikanten aus dem 3. Semester! Denn erstens ist es in Pandemie-Zeiten aller Ehren wert, dass man neben Referendaren auch Praktikanten eine Chance gibt, einmal (richtig) über den Tellerrand hinaus zu schauen. Mir wurde ein Einblick in den mittleren Osten (MENA-Region) gegeben, den ich hier von Deutschland aus niemals erhalten hätte. Und zweitens spürte man, dass es den Anwälten wichtig war, mir einen sehr guten Einblick in Land und Leute und der dortigen Kanzleitätigkeit zu verschaffen.

Niemals geht man so ganz

Ich fühlte mich besonders geehrt, als ich am Ende meines Praktikums gefragt wurde, ob ich mir vorstellen könnte, auch meine Wahlstation im Referendariat in der Kanzlei in Dubai zu absolvieren. Meine Antwort: Ja, kann ich. Und vielleicht heißt es dann in wenigen Jahren: 99 Nights in Dubai!

Veranstaltungen mit Heike Mareck

Wenn die Presse Auskünfte über die Behandlungsmethoden eines verstorbenen Patienten wünscht

Nicht in allen Fällen kann sich ein Arzt oder ein Krankenhaus auf den postmortalen Geheimnisschutz eines verstorbenen Patienten gegenüber der Presse berufen. Zu diesem Ergebnis kommt das Verwaltungsgericht Mainz.

Eine Bahnfahrt, die ist lustig …

Muss für den Erwerb eines Bahntickets angegeben werden, ob die Person eine Frau oder ein Mann ist? Nein, sagt der Europäische Gerichtshof (09.01.2025, Az. C‑394/23) im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahren. Das gelte insbesondere, wenn die Datenerhebung darauf abziele, die geschäftliche Kommunikation zu personalisieren.

Entgelttransparenzrichtlinie

Am 6. Juni 2023 ist die europäische Entgelttransparenzrichtlinie (EU/2023/970 – EntgTranspRL) in Kraft getreten, die in Deutschland bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden muss.

Kein Verantwortlicher ermittelbar

Die Aufsichtsbehörde muss einen Sachverhalt ermitteln und alle zur Ermittlung und Überprüfung des Verstoßes erforderlichen Umstände aufklären. Dazu gehört auch die Klärung, wer den möglichen Datenschutzverstoß begangen hat. Aber: Lässt sich ein Verantwortlicher für den Datenschutzverstoß nicht feststellen, ist die Ergreifung von Abhilfemaßnahmen durch die Aufsichtsbehörde ausgeschlossen. Zu diesem Ergebnis kommt das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf.

Aufbewahrungsfristen 2024

Die Tabelle mit über 200 Dokumentenarten

Welche Unterlagen dürfen im Jahr 2024 datenschutzkonform vernichtet werden? Welche müssen weiterhin aufbewahrt werden? Jedes Jahr die gleichen Fragen. Die Tabelle verschafft den Überblick für das Jahr 2024.