Haben Sie wirklich alle Auftragsverarbeitungsverträge zusammen? 

Schnell schließt man mit anderen Unternehmen Verträge. Dann ist oft nicht ausgeschlossen, dass diese Unternehmen in Ihrem Auftrag personenbezogene Daten verarbeiten und als „Auftragsverarbeiter“ tätig werden. Zum Beispiel, wenn Sie eine Software zur Arbeitszeiterfassung der Mitarbeiter*Innen oder eine Buchhaltungs-Software einsetzen, den eigenen Newsletter über einen Anbieter versenden oder die Website über ein Baukasten-System laufen lassen etc.

In diesen Fällen benötigen Sie neben dem Hauptvertrag auch einen Auftragsverarbeitungsvertrag (kurz AVV), oder Data Processing Agreement (DPA) auf Englisch. Größere Unternehmen, die für ihre Kunden als Auftragsverarbeiter tätig werden, bieten in der Regel einen Standard-AVV an. Dieser ist häufig online abrufbar – entweder direkt als PDF oder durch Anfordern im Online-Konto des Dienstleisters.

Doch haben Sie auch wirklich alle AVV‘s zusammen? Und wenn nein, wo können Sie den richtigen AVV finden?

Tipp: Eine Hilfe ist die Liste mit AV-Verträgen von Blogmojo. In einer aktuellen Übersicht von 200 (!) gängigen Dienstleistern (z.B. 1&1 Ionos, Google Analytics, Hetzner, Lexoffice, Mittwald, zoom etc.) erfahren Sie, wo Sie den entsprechenden AVV finden können und erhalten Hinweise zum Abschluss des AVVs. Die Übersicht wird fortlaufend aktualisiert, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.

Veranstaltungen mit Heike Mareck

Aufbewahrungsfristen 2025

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Verschlüsselung von Mails

Falsche Rechnungen – falsches Konto: Wer trägt den Schaden? Das Manipulieren von Rechnungen nimmt zu. Doch kann ein Handwerksbetrieb verlangen, dass seine Rechnung beglichen wird, auch wenn der Kunde bereits auf ein falsches Konto überwiesen hat? Hierzu sind jetzt zwei Entscheidungen veröffentlicht worden, die unterschiedlicher nicht sein könnten.

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