Und ewig grüßt… die Abmahnwelle Google Fonts 

Die Google Fonts Abmahnwelle ist weiterhin in vollem Gange. Erhielten zahlreiche Unternehmen in den letzten Monaten ein Schreiben von Privatpersonen, sind es seit einigen Wochen Anwälte, die Schadenersatzforderungen – zwischen 120 bis 170 EUR – geltend machen und/oder auffordern, Unterlassungserklärungen zu unterschreiben (siehe Screenshot unten).

Was passiert dort?

Die Privatpersonen bzw. Anwälte lassen systematisch Websites im Seitenquelltext nach dem Link fonts.gstatic oder fonts.googleapis.com durchsuchen, Treffer werden dokumentiert und Websitebetreiber angeschrieben.

Hintergrund: Das Landgericht München hat Anfang des Jahres einen Schadenersatzanspruch in Höhe von 100 EUR zugesprochen, wenn die eigene IP-Adresse auf einer Website rechtswidrig in die USA übermittelt wird. Seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist die Übermittlung von personenbezogenen Daten in die USA, wozu auch IP-Adressen gehören, mehr als kompliziert geworden und kann nicht ohne weiteres legal abgebildet werden. Gerade Websites sind damit ins Fadenkreuz gerückt.

Was kann man tun?

Seitenbetreiber, die von entsprechenden Abmahnungen betroffen sind, sollten sich mit entsprechenden Einwendungen gegen die Forderungen verteidigen. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Unterschreiben Sie nichts und zahlen Sie nichts ohne Rücksprache!
Zudem gilt beim Einbinden von Google Fonts: Lokal, lokal und nur lokal! Prüfen Sie Ihre Webseite bzw. befragen Sie Ihren/einen Webtechniker, Webdesigner bzw. Ihre/eine Internetagentur, wenn Sie sich dazu technisch nicht in der Lage fühlen. Ansonsten droht unangenehme Post.

WICHTIG: Kontrollieren Sie Ihre Schriften. Wenn Sie auf Ihrer Website Google Schriften einbinden, dann bitte nur statisch!

Veranstaltungen mit Heike Mareck

Aufbewahrungsfristen 2025

Aufbewahrungsfristen 2025: Die Tabelle mit über 200 DokumentenartenWelche Unterlagen dürfen im Jahr 2025 datenschutzkonform vernichtet werden? Welche müssen weiterhin aufbewahrt werden? Jedes Jahr die gleichen Fragen. Die Tabelle verschafft den Überblick für das Jahr 2025. Zum Umgang mit der Tabelle: Die Aufbewahrungsfristen beginnen immer erst nach Ende des Kalenderjahres, in dem im betreffenden Dokument die letzte Eintragung gemacht worden ist. Das bedeutet, dass für alle zum Jahresabschluss gehörenden Unterlagen ebenfalls erst...

Neue Pflichten, wenn Sie KI im Unternehmen einsetzen!

Neue Pflichten, wenn Sie KI im Unternehmen einsetzen! Setzen Ihre Mitarbeitenden manchmal oder regelmäßig Künstliche Intelligenz (KI) für interne Zwecke ein? Zum Beispiel zur Unterstützung des Kundenservice, zum Schreiben von (Presse-/Markteting-)Texten, beim Onboarding in der Personalabteilung oder zur Optimierung von Geschäftsprozessen? Mithilfe von ChatGPT, Dall-E und Midjourney u.s.w.?

Verschlüsselung von Mails

Falsche Rechnungen – falsches Konto: Wer trägt den Schaden? Das Manipulieren von Rechnungen nimmt zu. Doch kann ein Handwerksbetrieb verlangen, dass seine Rechnung beglichen wird, auch wenn der Kunde bereits auf ein falsches Konto überwiesen hat? Hierzu sind jetzt zwei Entscheidungen veröffentlicht worden, die unterschiedlicher nicht sein könnten.

Wer erbt den Instagram-Account?

Verstirbt ein(e) Instagram-Nutzer:in, wird der Account in den sogenannten Gedenkzustand versetzt. Zwar kann das Profil dann nicht mehr genutzt werden, aber es bleibt sichtbar…

Hinweisgeber: Workshop zum Einrichten einer Meldestelle im Unternehmen

Seit das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten ist, haben interne Untersuchungen deutlich zugenommen. Solche Ermittlungen und die Bearbeitung von Hinweisen können komplex und zeitaufwändig sein, da Unternehmen sowohl interne als auch externe Richtlinien beachten müssen.