Und ewig grüßt… die Abmahnwelle Google Fonts 

Die Google Fonts Abmahnwelle ist weiterhin in vollem Gange. Erhielten zahlreiche Unternehmen in den letzten Monaten ein Schreiben von Privatpersonen, sind es seit einigen Wochen Anwälte, die Schadenersatzforderungen – zwischen 120 bis 170 EUR – geltend machen und/oder auffordern, Unterlassungserklärungen zu unterschreiben (siehe Screenshot unten).

Was passiert dort?

Die Privatpersonen bzw. Anwälte lassen systematisch Websites im Seitenquelltext nach dem Link fonts.gstatic oder fonts.googleapis.com durchsuchen, Treffer werden dokumentiert und Websitebetreiber angeschrieben.

Hintergrund: Das Landgericht München hat Anfang des Jahres einen Schadenersatzanspruch in Höhe von 100 EUR zugesprochen, wenn die eigene IP-Adresse auf einer Website rechtswidrig in die USA übermittelt wird. Seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist die Übermittlung von personenbezogenen Daten in die USA, wozu auch IP-Adressen gehören, mehr als kompliziert geworden und kann nicht ohne weiteres legal abgebildet werden. Gerade Websites sind damit ins Fadenkreuz gerückt.

Was kann man tun?

Seitenbetreiber, die von entsprechenden Abmahnungen betroffen sind, sollten sich mit entsprechenden Einwendungen gegen die Forderungen verteidigen. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Unterschreiben Sie nichts und zahlen Sie nichts ohne Rücksprache!
Zudem gilt beim Einbinden von Google Fonts: Lokal, lokal und nur lokal! Prüfen Sie Ihre Webseite bzw. befragen Sie Ihren/einen Webtechniker, Webdesigner bzw. Ihre/eine Internetagentur, wenn Sie sich dazu technisch nicht in der Lage fühlen. Ansonsten droht unangenehme Post.

WICHTIG: Kontrollieren Sie Ihre Schriften. Wenn Sie auf Ihrer Website Google Schriften einbinden, dann bitte nur statisch!

Veranstaltungen mit Heike Mareck

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