Kreishandwerkerschaft
baut Beratung zu KI und digitalem Recht aus *

Kooperation mit Rechtsanwältin Heike Mareck soll Handwerksbetrieben Orientierung und konkrete Unterstützung beim Einsatz Künstlicher Intelligenz geben

Dortmund/Hagen/Lünen – Künstliche Intelligenz hält zunehmend Einzug in den betrieblichen Alltag des Handwerks. Ob bei der Erstellung von Texten und Bildern, in der Kundenkommunikation oder bei internen Abläufen – die Einsatzmöglichkeiten wachsen. Gleichzeitig entstehen neue rechtliche Fragen. Die Kreishandwerkerschaft Dortmund Hagen Lünen baut deshalb ihr Informations- und Beratungsangebot in diesem Bereich aus und geht eine Kooperation mit der Dortmunder Rechtsanwältin Heike Mareck ein.

Mareck beschäftigt sich seit Jahren mit den rechtlichen Folgen der Digitalisierung und berät Unternehmen und Organisationen insbesondere zu Künstlicher Intelligenz, Datenschutz und Compliance. Als Referentin, Autorin und Fachjournalistin vermittelt sie rechtliche Entwicklungen bundesweit in Veranstaltungen und Fachbeiträgen. Auch mit den Strukturen und Anforderungen des Handwerks ist sie aus ihrer bisherigen Tätigkeit vertraut.

„Die Geschwindigkeit, mit der Künstliche Intelligenz in den betrieblichen Alltag einzieht, ist enorm. Für unsere Betriebe entstehen daraus große Möglichkeiten, aber eben auch ganz praktische rechtliche Fragen“, erklärt Sebastian Baranowski, Hauptgeschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Dortmund Hagen Lünen. „Mit Heike Mareck haben wir eine Partnerin gewonnen, die diese Entwicklung fachlich begleitet und gleichzeitig komplexe rechtliche Anforderungen so übersetzen kann, dass ein Handwerksbetrieb damit arbeiten kann. Genau darum geht es uns.“

Die Zusammenarbeit ist langfristig angelegt. Gemeinsam wollen die Kreishandwerkerschaft und Mareck aktuelle Entwicklungen frühzeitig aufgreifen, auf ihre Bedeutung für Handwerksbetriebe prüfen und daraus konkrete Unterstützungsangebote entwickeln. Dazu gehören Informationsveranstaltungen und Webinare ebenso wie Handlungshilfen und Muster für die betriebliche Praxis.

„Gerade kleine und mittlere Unternehmen brauchen beim Thema KI keine abstrakte Diskussion über Regulierung, sondern Klarheit darüber, was für den eigenen Betrieb tatsächlich relevant ist und was konkret zu tun ist“, sagt Rechtsanwältin Heike Mareck. „Genau hier setzt unsere Zusammenarbeit an: Wir wollen rechtliche Entwicklungen frühzeitig einordnen und daraus Lösungen entwickeln, die sich im betrieblichen Alltag auch tatsächlich umsetzen lassen.“

Neue Transparenzpflichten als erster Schwerpunkt

Ein erster Schwerpunkt der Zusammenarbeit sind die Transparenzpflichten der europäischen KI-Verordnung. Seit August 2026 gelten weitere Anforderungen beim Einsatz bestimmter KI-Systeme sowie für bestimmte KI-generierte oder KI-veränderte Inhalte.

In einem gemeinsamen Webinar erläutert Mareck, welche Regelungen Handwerksbetriebe tatsächlich betreffen und wie diese in der Praxis umgesetzt werden können. Dabei geht es unter anderem um KI-generierte Texte und Bilder, Chatbots und sogenannte Deepfakes sowie um die Frage, wann Inhalte gekennzeichnet werden müssen. Auch die unterschiedlichen Verantwortlichkeiten von Anbietern und Anwendern von KI-Systemen werden behandelt.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten neben der rechtlichen Einordnung konkrete Handlungsempfehlungen und eine Checkliste, mit der sie den Einsatz von KI im eigenen Unternehmen überprüfen können.

Für die Kreishandwerkerschaft ist die Kooperation zugleich Teil einer langfristigen Weiterentwicklung ihres Leistungsangebots. „Wir müssen nicht jedem technologischen Trend hinterherlaufen. Aber wenn sich die Arbeitsweise unserer Betriebe verändert, müssen wir als Handwerksorganisation darauf eine Antwort haben“, so Baranowski. „Unser Anspruch ist, Entwicklungen frühzeitig zu erkennen, sie einzuordnen und unseren Mitgliedsbetrieben daraus einen konkreten Mehrwert zu bieten. Die Zusammenarbeit mit Heike Mareck ist ein weiterer Baustein dafür.“

* Pressemitteilung der Kreishandwerkerschaft Dortmund Hagen Lünen vom 07. Oktober 2026

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