Hinweisgeber:
Workshop zum Einrichten einer Meldestelle im Unternehmen

Seit das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten ist, haben interne Untersuchungen deutlich zugenommen. Solche Ermittlungen und die Bearbeitung von Hinweisen können komplex und zeitaufwändig sein, da Unternehmen sowohl interne als auch externe Richtlinien beachten müssen. Selbst eine kurze Meldung kann viel Aufwand verursachen, weil die für die Meldestelle-Mitarbeitende zusätzliche Informationen sammeln und die beteiligten Personen identifizieren müssen. Doch gerade kleinere und mittelständische Unternehmen stehen häufig vor der Frage: Wo und wie bei der Meldestelle anfangen?

Zum Glück gibt es Verfahren, die den Prozess effizienter und einfacher gestalten können. Der Vorteil für die Unternehmen: Wer Vorfälle rasch aufklärt, kann mögliche Schäden für das Unternehmen begrenzen. Außerdem stärkt der Chef/die Chefin die Unternehmenskultur, indem er/sie zeigt, dass man Hinweise auf Verstöße ernst nimmt und untersucht. Letztlich dient der Abschlussbericht einer internen Untersuchung auch dazu, die bestehenden Prozesse zu überarbeiten. Gibt es Schwachstellen? Welche Kontrollen waren nicht wirksam? Wo und wie sollte die Prävention verbessert werden? So können Unternehmen Optimierungspotenzial identifizieren.

Event-Tipp: Hier setzt der 2,5stündige Workshop „Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) im eigenen Haus zügig umsetzen“ der Kanzlei Mareck am 03.04.2025 an. Erfahren Sie, wie Sie das Hinweisgeberschutzsystem in Ihrem Unternehmen schnell und unkompliziert einführen. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf der Workshop-Seite …

Wenn die Presse Auskünfte über die Behandlungsmethoden eines verstorbenen Patienten wünscht

Nicht in allen Fällen kann sich ein Arzt oder ein Krankenhaus auf den postmortalen Geheimnisschutz eines verstorbenen Patienten gegenüber der Presse berufen. Zu diesem Ergebnis kommt das Verwaltungsgericht Mainz.

Eine Bahnfahrt, die ist lustig …

Muss für den Erwerb eines Bahntickets angegeben werden, ob die Person eine Frau oder ein Mann ist? Nein, sagt der Europäische Gerichtshof (09.01.2025, Az. C‑394/23) im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahren. Das gelte insbesondere, wenn die Datenerhebung darauf abziele, die geschäftliche Kommunikation zu personalisieren.

Entgelttransparenzrichtlinie

Am 6. Juni 2023 ist die europäische Entgelttransparenzrichtlinie (EU/2023/970 – EntgTranspRL) in Kraft getreten, die in Deutschland bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden muss.

Kein Verantwortlicher ermittelbar

Die Aufsichtsbehörde muss einen Sachverhalt ermitteln und alle zur Ermittlung und Überprüfung des Verstoßes erforderlichen Umstände aufklären. Dazu gehört auch die Klärung, wer den möglichen Datenschutzverstoß begangen hat. Aber: Lässt sich ein Verantwortlicher für den Datenschutzverstoß nicht feststellen, ist die Ergreifung von Abhilfemaßnahmen durch die Aufsichtsbehörde ausgeschlossen. Zu diesem Ergebnis kommt das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf.

Aufbewahrungsfristen 2024

Die Tabelle mit über 200 Dokumentenarten

Welche Unterlagen dürfen im Jahr 2024 datenschutzkonform vernichtet werden? Welche müssen weiterhin aufbewahrt werden? Jedes Jahr die gleichen Fragen. Die Tabelle verschafft den Überblick für das Jahr 2024.