Datenschutzrecht
Als Kanzlei mit dem Schwerpunkt Datenschutz engagieren wir uns auf vielfältige Weise in der Umsetzung der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für Unternehmen, Betriebe, Vereine und Organisationen. Wir beraten Sie bei konkreten Fragestellungen oder unterstützen Sie dauerhaft als externe Datenschutzbeauftragte.
Im interdisziplinären Austausch entwickeln wir zukunftsfähige Praxislösungen und teilen unser Wissen mit Freude in Blogartikeln und Leitfäden mit allen Interessierten. Darüber hinaus referieren wir auf Kongressen, leiten Workshops und führen Inhouse-Seminare zu alltäglichen Rechtsproblemen aus dem Datenschutz-, Medien-, IT- und Arbeitsrecht durch. Praxisnah, leicht verständlich und bei aller fachlichen Kompetenz dennoch unterhaltsam.
Einblicke in unsere Beratungstätigkeit
Auftragsverarbeitung und Datenübermittlung
Beratung im Umgang mit E-Mail und Web am Arbeitsplatz
Durchführung eines Datenschutzaudits
Erstellung von Verzeichnissen der Verarbeitungstätigkeiten
Formulierungen zur Einwilligung in Datenverarbeitung
Geschäftsgeheimnisse: vertraglicher Schutz, Anpassung von NDAs und sonstigen Vertragswerken
Haftung und Sanktionen
Löschverlangen nach DSGVO
Organisation des Datenschutzes im Unternehmen
Prüfung des datenschutzkonformen Umgangs mit Kunden- und Adressdaten, insbesondere beim Direktmarketing
Prüfung rechtlich zulässiger Videoüberwachung
Umgang mit den Aufsichtsbehörden
Verhalten bei Auskunftsverlangen
Vertretung bei gerichtlich und außergerichtlich Streitigkeiten mit Aufsichtsbehörden oder anderen Beteiligten

Unser Datenschutz Service

Beratung

Externer Datenschutz

Veranstaltungen

Blog zu aktuellen Rechtsfragen

Meldung DSB

Meldung einer Datenpanne

Aktuelles zum
Datenschutzrecht
Datenschutzschulung für Auszubildende und/oder Werkstudenten
Gut geschulte MitarbeiterInnen sind der Schlüssel zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Daten im Unternehmen. Unsere 60-minütige Live-Online-Datenschutzschulung vermittelt Auszubildenden aller Lehrjahre sowie Werkstudenten das notwendige Wissen, um datenschutzkonform im Arbeitsalltag zu handeln.
Die Zahlung des Lösegeldes bei Cyberangriffen: Ist das strafbar?
Stellen Sie sich folgenden Sachverhalt vor: Unternehmen A hatte einen schwerwiegenden Cyberangriff in Form eines *Ransomware-Angriffes. Nun fordert der Hacker von dem Unternehmen A ein Lösegeld, welches in Form einer bestimmten Kryptowährung gezahlt werden soll. Ist die Zahlung dieses Lösegeldes für das Unternehmen strafbar?
15.000 EUR Bußgeld, weil Datenschutz-E-Mail-Adresse auf der Website des Unternehmens nicht funktionierte
Funktioniert Ihre E-Mail-Adresse, die Sie auf Ihrer Website haben und unter der die Kunden ihre DSGVO-Rechte (z.B. Löschung oder Auskunft) geltend machen können, wirklich? Das sollten Sie schnellstens testen.
