Datenschutzschulung für Auszubildende und/oder Werkstudenten – praxisnah, interaktiv und zertifiziert

Gut geschulte MitarbeiterInnen sind der Schlüssel zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Daten im Unternehmen. Unsere 60-minütige Live-Online-Datenschutzschulung vermittelt Auszubildenden aller Lehrjahre sowie Werkstudenten das notwendige Wissen, um datenschutzkonform im Arbeitsalltag zu handeln. Egal, ob Ihre Azubis gerade am 1. August gestartet sind oder bereits fortgeschrittene Ausbildungsjahre absolvieren – die Schulung bietet einen kompakten Überblick über die wichtigsten Datenschutzgrundlagen.

Ein großer Vorteil: Flexible Terminabsprache ermöglicht die Schulung genau dann, wenn es für Ihr Unternehmen passt. Unsere erfahrene Expertin beantwortet live alle Fragen der Teilnehmenden und sorgt so für Praxisnähe und direkte Anwendbarkeit. Zum Abschluss erhält jede(r) Auszubildende ein Zertifikat, das den Schulungserfolg dokumentiert.

So stellen Sie sicher, dass Ihr Nachwuchs nicht nur fachlich, sondern auch datenschutzrechtlich bestens gerüstet ist.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und schicken Sie uns gern gleich Ihre Terminvorschläge.

Völkerrecht und Verkehrsrecht im Grunde das Gleiche – die sonderbaren Aussagen des Außenministers Johann Wadephul

Am 7. Mai 2026 besuchte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier seinen Kollegen Alexander Stubb in Finnland. In ihren Gesprächen ging es um bilaterale Beziehungen, die Unterstützung der Ukraine und weiteres. Zusammen haben sie noch am selben Tag eine gemeinsame Pressekonferenz gegeben, in welcher der finnische Präsident Herrn Steinmeier zunächst auf Deutsch begrüßte und später ausführte, dass die Beziehung der Länder auf gemeinsamen Vorstellungen, darunter auch dem Bekenntnis zum Völkerrecht, basiere. Eine diplomatische und die deutsche Politik ehrende Aussage.

Cyberangriff auf das Land Berlin

Was Unternehmen aus den ersten 72 Stunden einer Cyberkrise lernen können: Der aktuelle Cybervorfall im Berliner Landesnetz zeigt, wie schnell aus einem technischen Sicherheitsereignis eine umfassende Organisations- und Rechtskrise werden kann. Im Zuge laufender forensischer Untersuchungen wurden weitere Datenabflüsse festgestellt; betroffen sein könnten auch personenbezogene oder nicht öffentliche Daten. Parallel ermitteln Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden, während der Krisenstab weiterarbeitet.

Metall auf Metall – Endstation nach 27 Jahren

BGH erklärt Sampling als „Pastiche“ für zulässig
Es ist wohl der längste Rechtsstreit der deutschen Urheberrechtsgeschichte und er hat nun ein Ende gefunden: Mit Urteil vom 3. September 2026 hat der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH, Az. I ZR 74/22) entschieden, dass die Übernahme einer zwei Sekunden langen Rhythmussequenz aus dem Kraftwerk-Titel „Metall auf Metall“ (1977) in den Titel „Nur mir“ von Sabrina Setlur (1997) als zulässige Nutzung zum Zweck des „Pastiches“ nach § 51a Satz 1 UrhG erlaubt ist. Die Revision der Kläger blieb damit erfolglos.

Die Schweigepflicht und ihre Grenzen – Wann darf der Rechtsanwalt (nicht) reden?

Der Beitrag beleuchtet die anwaltliche Schweigepflicht im Fokus von § 212 Abs. 1 StGB

Pastiche

EuGH klärt den Begriff „Pastiche" -Was das Urteil für Sampling und Kunstfreiheit bedeutetDer Gerichtshof der Europäischen Union hat am 14. April 2026 in der Rechtssache C-590/23 (Pelham) eine wegweisende Entscheidung zur urheberrechtlichen Ausnahme für „Pastiches" getroffen - ausgelöst durch einen mehr als 20 Jahre andauernden Rechtsstreit zwischen der deutschen Band Kraftwerk und der Pelham GmbH. Streitgegenstand: das Sampling von etwa zwei Sekunden einer Rhythmussequenz aus dem Titel „Metall auf Metall". Der EuGH stellt klar: Ein...