Viele Kanzleien haben sich seit dem 25.05.2018 lediglich mit der Frage beschäftigt, ob ein Datenschutzbeauftragter für die Kanzlei benannt werden muss oder nicht. Aber auch dann, wenn keine/keiner benannt werden muss, muss sich jemand um den Datenschutz kümmern.
Mit dem Seminar „Datenschutzschulung für Mitarbeiter:Innen“ kommen Sie dem Schulungsanspruch von DSGVO und BDSG besonders einfach nach.
Inhalte:
• Was ist die Datenschutzgrundverordnung und was hat sich bisher geändert?
• Begriffe und rechtliche Grundlagen wie z.B. Personenbezogene Daten, Verarbeitungstätigkeit, Verantwortlicher und andere Akteure
• Erläuterung der Datenschutzgrundsätze wie z.B. das Transparenzgebot, die Speicherbegrenzung, Datenminimierung oder Vertraulichkeit der Daten
• Datenschutz in Kanzlei und Unternehmen organisieren
Zielgruppe: Mitarbeiter:innen in der Kanzlei
Termin: Donnerstag, 22.05.2025
Dauer: 10.00-11.30 Uhr
Ort: Kanzlei Mareck, Am Gemeindehaus 4, 44225 Dortmund
Kosten: 89,00 EUR zzgl. MwSt.*
*Alle Preise zzgl. Mehrwertsteuer. Die maximale Teilnahmezahl liegt bei 15 Personen. Die Mindestteilnehmerzahl bei 6 Personen. Sie erhalten die Seminarunterlagen sowie weiterführende Dokumente im Seminar bereitgestellt. Ebenfalls wird ein Teilnahmezertifikat im Nachhinein ausgestellt, welches als Nachweis zum Erhalt der Fachkunde dient.
Anmeldung per E-Mail: event@kanzlei-mareck.de
Stornierungsbedingungen: Beachten Sie, dass Stornierungen nur in schriftlicher Form (E-Mail an event@kanzlei-mareck.de ist ausreichend) berücksichtigt werden können.
Bis 14 Tage vor der jeweiligen Veranstaltung ist eine Stornierung der Teilnahme kostenfrei durch den Teilnehmenden möglich. Danach oder bei Nichterscheinen wird die gesamte Teilnehmergebühr fällig. Ein Ersatzteilnehmer kann jederzeit gestellt werden.
Auch bei den kostenfreien Veranstaltungen wird um eine vorherige Anmeldung gebeten.
Sollte die Mindestteilnehmerzahl bis 14 Tage vor der jeweiligen Veranstaltung nicht erreicht werden, kann die Veranstaltung durch die Kanzlei Mareck storniert werden. Die bereits angemeldeten Teilnehmenden werden unverzüglich schriftlich (auch in Form einer E-Mail) hiervon unterrichtet.